TILP International New York / TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt bei Tübingen/Berlin: INFINEON, Ex-CEO Ulrich Schumacher und CFO Peter J. Fischl geraten in der US-Sammelklage weiter unter Druck – Klageabweisungsantrag des DAX 30-Unternehmens in wesentlichen Teilen gescheitert – INFINEON drohen damit weiter enorme Schadenersatzzahlungen

01.02.2008

Tilp Rechtsanwälte

San Jose, New York, 1.2.2008. In der US-Sammelklage gegen INFINEON, bei der TILP International und TILP Rechtsanwälte einen der beiden führenden Kläger („co-lead plaintiff“) aus einer Gruppe von rund 50.000 geschädigten Aktionären vertreten, ist das DAX 30-Unternehmen weiter unter Druck geraten.

Mit Beschluss vom 25. Januar 2008 verfügte der Vorsitzende Richter vom U.S. District Court for the Northern District of California, dass die Sammelklage gegen INFINEON, INFINEON Technologies North America sowie die Herren Ulrich Schumacher (Ex-CEO) und Peter Fischl (derzeitiger CFO) die elementare Klageabweisungshürde („motion to dismiss“) überschritten hat. Nach der Klageabweisungshürde folgt das sogenannte „discovery“-Verfahren, in dem ausführliche Ausforschungsrechte der Klägerseite gegen die Beklagtenseite durchgesetzt werden.

„Dieser Gerichtsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein. Wir sind überzeugt, dass das jetzt anstehende Ausforschungsverfahren neue, wichtige Erkenntnisse zu Gunsten der Klägerseite liefern wird“ erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

INFINEON drohen nun enorme Schadenersatzzahlungen

Diese Hürde wurde zwar erstmals im Mai 2006 überschritten. Jedoch hat INFINEON gegen den damaligen Beschluss des Gerichts einen Nachprüfungsantrag eingereicht („motion to reconsider“). Dieser hatte zunächst sogar Erfolg und die Klage wurde vom Gericht (trotz gegenteiliger Auffassung zuvor) abgewiesen. Zugleich wurde den Klägern aber die Einreichung einer modifizierten Klage explizit erlaubt. Nach mehreren weiteren Anträgen beider Parteien in den vergangenen eineinhalb Jahren kam es nun zum Gerichtsentscheid, wonach der Klage gegen die beiden Unternehmen und damals verantwortliche Manager explizit stattgegeben wurde. Lediglich zwei untergeordnete Manager wurden vom Gericht aus dieser Klage inzwischen entlassen.

INFINEON drohen damit weiter enorme Schadenersatzzahlungen, die nach Auffassung der Klägerseite auf Basis von Schätzungen mit dem Fall vertrauter Schadensgutachter eine Höhe von über $ 500 Mio. erreichen können.

Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte und TILP PLLC vertreten in der laufenden Sammelklage einen deutschen Mandanten, der einen Schaden von nahezu $ 900.000 gegen INFINEON geltend macht. Er erwarb seine Aktien an einer deutschen Börse und fungiert in dieser Klage als „co-lead plaintiff“.

Die beiden Wertpapierrechtsexperten Professor James D. Cox, Duke Law School, und Professor Randall Thomas, Vanderbilt University, nennen die Hürde des Klageabweisungsantrags „the most serious obstacle confronting the class action is withstanding the defendant’s motion to dismiss“ („Letting Billions Slip Through Your Fingers: Empirical Evidence and Legal Implications of the Failure of Financial Institutions to Participate in Securities Class Action Settlements“; in: Duke Law School Legal Studies, Research Paper Series, Research Paper No. 95 January 2006, S. 418f.).

Sammelklage wurde durch eingeräumten Kartellrechtsverstoß von INFINEON wegen illegaler Preisabsprachen ausgelöst

Die US-Sammelklage gegen INFINEON gründet auf einem Kartellrechtsverstoß des Unternehmens durch illegale Preisabsprachen bei Speicherchips und deren negative Auswirkungen auf den tatsächlichen Handelspreis der damals gehandelten Wertpapiere. INFINEON of North America und vier ihrer Manager erklärten sich bereits im November und Dezember 2004 gegenüber dem Justizministerium der Vereinigten Staaten für schuldig („criminal guilty plea“). Das Unternehmen leistete deshalb bereits eine Strafzahlung in Höhe von $160 Mio. an das dortige Justizministerium.

Die Sammelklage bezieht sich auf Investoren, die zwischen dem 13. März 2000 und dem 19. Juli 2004 INFINEON-Aktien erworben haben. Die Aktien sind an deutschen Börsen sowie als „American Depository Shares“ (ADS) an der New Yorker Börse notiert. Zum Zeitraum dieser Klage gehören damit auch diejenigen Aktien, die zum Zeitpunkt des INFINEON-IPO’s erworben wurden.

Über TILP International (www.tilp.com):

TILP International berät und repräsentiert renommierte Institutionen aus zahlreichen Ländern Europas und aus den USA, die ihre Rechte und Ansprüche vor allem bei Compliance-, Corporate Governance- und sonstigen Pflichtverletzungen von Unternehmen und deren Organe durch Individual- und Sammelklagen, aber auch im außergerichtlichen Bereich, geltend machen. Mandanten von TILP International konnten auf diesem Wege nicht nur ihre bereits erlittenen Verluste zum Teil signifikant verringern, sondern dadurch auch ihre Fondsperformance substantiell steigern.

Die Kanzlei mit ihrem Sitz in New York vertritt institutionelle Investoren mit einem kumulierten Anlagevermögen von mehr als einer Billion Euro, die sie auch bei der Erfüllung ihrer fiduziarischen Pflichten gegenüber ihren eigenen Kunden durch ein effizientes Portfolio-Überwachungssystem tatkräftig unterstützt. Dadurch ist es diesen Institutionen möglich, hinsichtlich etwaiger Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten eine informierte und damit qualifizierte Ermessensentscheidung zu treffen und sich so selbst gegenüber Haftungsrisiken abzusichern, die ihnen ansonsten insbesondere durch ihre Vermögensverwalterpflicht, im ausschließlichen Interesse des Anlegers zu handeln, entstehen können. Zum Mandantenspektrum von TILP International zählen die größten Fonds- und Kapitalanlagegesellschaften der Welt, ebenso Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen.

Die Kanzlei TILP PLLC („TILP International“) ist rechtlich eigenständig. In Deutschland vertritt TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) die Interessen geschädigter institutioneller und privater Investoren.

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