TILP International: US-Sammelklage gegen Infineon nimmt zentrale „motion to dismiss“-Hürde – Infineon und IPO-Kandidat Qimonda drohen damit Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe aufgrund bereits zugegebener Kartellrechtsverstöße

08.06.2006

TILP RECHTSANWÄLTE

New York, Kirchentellinsfurt, 2. Juni 2006. Infineon und Infineon of North America sowie die Herren Ulrich Schumacher und Peter J. Fischl, sind mit dem Antrag einer Klageabweisung in der laufenden US-Sammelklage von rund 50.000 geschädigten Infineon-Aktionären vor dem U.S. District Court for the Northern District of California gescheitert (AZ: 5:04-cv-04156-JW).

„Infineon und seinem derzeit noch im eigenen Besitz befindlichen IPO-Kandidaten Qimonda drohen damit empfindliche Schadenersatzzahlungen, die nach Auffassung der Klägerseite auf Basis von Schätzungen mit dem Fall vertrauter Schadensgutachter durchaus eine Höhe von über $ 500 Mio. erreichen können“ erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte und TILP PLLC vertritt in der laufenden Sammelklage gegen Infineon einen der beiden führenden Kläger („co-lead“), dem in solchen Verfahren eine klagesteuernde Funktion zukommt. Dabei handelt es sich um einen deutschen Mandanten, der einen Schaden von nahezu $ 900.000 gegen Infineon geltend macht. Er erwarb seine Aktien an einer deutschen Börse.

Das für die US-Wertpapierrechtsklage zuständige kalifornische Gericht teilte das seit Ende 2004 laufende Verfahren quasi auf: Die Sammelklage gegen Infineon und Infineon of North America und Ulrich Schumacher und Peter J. Fischl wurde vom Gericht explizit für zulässig erklärt. Der Teil der Klage, der einzelne Leitende Angestellte von Infineon North America betraf, wurde vom Gericht hingegen verworfen.

An der zentralen Hürde des von der beklagten Partei eingebrachten Klageabweisungsantrags („motion to dismiss“) scheitern gut ein Drittel aller US-Sammelklagen im Wertpapierbereich. Gelingt es den klagenden Aktionären jedoch, diese Hürde – wie im vorliegenden Fall – zu überwinden, vergleichen sich auf empirischer Basis gesehen die Beklagten und die Kläger in mehr als neunzig Prozent aller Verfahren. Die beiden Wertpapierrechtsexperten Professor James D. Cox, Duke Law School, und Professor Randall Thomas, Vanderbilt University, nennen die Hürde des Klageabweisungsantrags „the most serious obstacle confronting the class action is withstanding the defendant’s motion to dismiss“ („Letting Billions Slip Through Your Fingers: Empirical Evidence and Legal Implications of the Failure of Financial Institutions to Participate in Securities Class Action Settlements“; in: Duke Law School Legal Studies, Research Paper Series, Research Paper No. 95 January 2006, S. 418f.).

Die jetzige US-Sammelklage gegen Infineon gründet auf einem Kartellrechtsverstoß des Unternehmens durch illegale Preisabsprachen bei Speicherchips und deren negative Auswirkungen auf den tatsächlichen Handelspreis der damals gehandelten Wertpapiere. Infineon of North America und vier ihrer Manager erklärten sich bereits im November und Dezember 2004 gegenüber dem Justizministerium der Vereinigten Staaten für schuldig („criminal guilty plea“). Das Unternehmen leistete deshalb bereits eine Strafzahlung in Höhe von $160 Mio. an das dortige Justizministerium.

Die Sammelklage bezieht sich auf Investoren, die zwischen dem 13. März 2000 und dem 19. Juli 2004 Infineon-Aktien erworben haben. Die Aktien sind an deutschen Börsen sowie als „American Depository Shares“ (ADS) an der New Yorker Börse notiert. Zum Zeitraum dieser Klage gehören damit auch diejenigen Aktien, die zum Zeitpunkt des Infineon-IPO’s erworben wurden.

Über TILP International:

Unter der Marke TILP International engagieren sich die beiden Kanzleien TILP PLLC (New York, Miami) und TILP Limited (Dubai) für den Schutz privater und institutioneller Investorenrechte. TILP International vertritt mit eigenen Anwälten vor Ort in den USA private, vor allem aber institutionelle Klienten aus Europa mit einem kumulierten Anlagevermögen jenseits der 300 Mrd. €-Marke als Mandanten bei Individual- und Sammelklagen in den USA sowie im sogenannten „Proactive Portfolio Monitoring“ (www.tilp.com). TILP International ist eine Marke der TILP Group (www.tilp-group.com).

In den USA bildet TILP International eine enge Allianz mit der New Yorker Kanzlei Labaton Sucharow & Rudoff LLP. Diese Kanzlei zählt zu den renommiertesten und erfolgreichsten US-Kanzleien im Bereich der Securities-, Antitrust- und Consumer Class Actions. Labaton Sucharow & Rudoff LLP ist seit 1963 im Markt tätig und seither stetig gewachsen. Die Kanzlei beschäftigt derzeit mehr als 60 Rechtsanwälte sowie ein interdisziplinär aufgestelltes Investigations- und Rechercheteam. Labaton Sucharow & Rudoff LLP vertritt viele der größten US-amerikanischen institutionellen Investoren aus dem Finanz- und Pensionsfondsbereich (www.labaton.com).

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