TILP: Milliardenklage gegen Deutsche Bank AG wegen Prozessbetrug

22.01.2019

- 11 Milliarden Euro Klage vor Landgericht Frankfurt am Main gegen Deutsche Bank AG und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG wegen Prozessbetrug
– Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutsche Bank AG und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG hängt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart

Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt, 22.01.2019. Die TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main für den Stuttgarter Unternehmer Hafez Sabet eine Klage gegen die Deutsche Bank AG sowie die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als Gesamtschuldner über mehr als 11 Milliarden Euro eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2-05 O 440/18, die Klage wurde den Beklagten soeben zugestellt. Der Kläger wirft den beiden Banken vor, bei einem manipulierten Grundstücksgeschäft im Jahr 2013 mittels vorsätzlich sittenwidriger Handlungen gemeinsame Sache zu seinen Lasten gemacht zu haben. Dies habe der Deutschen Bank AG einen Prozessbetrug gegen Hafez Sabet in einem von diesem in Stuttgart gegen sie geführten Schadenersatzprozess ermöglicht und zu dem jetzt vor dem Landgericht (LG) Frankfurt eingeklagten Schaden geführt.

Der Stuttgarter Vorprozess

In Stuttgart hatte Sabet im Jahr 2009 gegen die Deutsche Bank AG (Deutsche Bank) Schäden aus und im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma M. Sabet & Sons (Firma Sabet) für sich und die Insolvenzmasse eingeklagt. Die Firma Sabet war damals der weltweit größte Händler für Orientteppiche und unterhielt daneben ein Motorenentwicklungsinstitut. In dem Prozess ging es maßgeblich um die Frage, ob die Deutsche Bank gegenüber der Firma Sabet übersichert war und dadurch rechtswidrig die Insolvenz verursacht hat. Das Klageverfahren ging rechtskräftig im Jahr 2015 verloren, die Klagesumme belief sich auf rund 5,9 Milliarden Euro nebst gesetzlichem Verzugszins. Rund 5,6 Milliarden Euro der Stuttgarter Klageforderung entfielen auf einen durch Sachverständigengutachten belegten Schaden, der durch die Schließung des Motoreninstituts zum „Sabet-Motor“ entstanden war. „Dieser Motor, dessen Erfolg sowohl in der Institutserprobung wie auch durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wurde, war zum Zeitpunkt der Sabet-Insolvenz schon sehr weit entwickelt. Durch Zerschlagung aller Vermögenswerte der Familie Sabet durch die Insolvenz wurde die Vollendung der Motorenentwicklung verhindert“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Litigation, die Sabet bereits im Stuttgarter Prozess vertreten hat, den Milliardenschaden.

Erstmals im Jahr 2018 hatte Sabet Unterlagen erhalten, die den jetzigen Vorwurf des Prozessbetruges belegen. In der Folge hat Hafez Sabet im Mai 2018, vertreten durch die renommierte Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger, Strafanzeige u.a. gegen Verantwortliche der Deutsche Bank AG sowie der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG (Hauck & Aufhäuser) erstattet, die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 145 Js 50442 /18 geführt wird. „Nach unserer Rechtsüberzeugung hat die Deutsche Bank den damaligen Stuttgarter Prozess nur gewonnen, weil sie dort Prozessbetrug begangen hat, ermöglicht durch Hauck & Aufhäuser“, führt Tilp aus. „Wir sind zuversichtlich, aufgrund der im Jahr 2018 erhaltenen Unterlagen den Prozessbetrug beweisen zu können“, fährt Tilp fort.

Der streitgegenständliche Prozessbetrug in Stuttgart

Sabet begründet seinen Vorwurf des Prozessbetruges damit, dass die Deutsche Bank als Beklagte im Stuttgarter Vorprozess wider besseres Wissen einen niedrigen Sicherheitenwert zu zwei Sabet-Grundstücken am Stuttgarter Pragsattel (Maybachstraße und Rheinstahlstraße) behauptet hat. Dem Wert dieser Grundstücke kam in dem Prozess aber eine zentrale Rolle hinsichtlich der dort maßgeblichen streitigen Übersicherungsfrage zu. „Aufgrund der nach unserer Analyse vorgelegenen deutlichen Übersicherung hätte die Deutsche Bank spätestens im Jahr 2002 Sicherheiten an die Firma Sabet freigeben müssen. Zu deren Insolvenz wäre es dann gar nicht gekommen“, erläutert Rechtsanwalt Tilp. „Statt Sicherheiten freizugeben, hat die Deutsche Bank jedoch ihrer jahrzehntelangen Kundin M. Sabet & Sons die Kredite gekündigt und Insolvenzantrag gestellt“.

Die Sabet-Grundstücke am Pragsattel waren im Jahr 2001 von der TD Trump Deutschland AG erworben worden, um darauf den „Trump-Tower“ zu bauen. Der endgültige Verkauf scheiterte nach den Klagevorwürfen dann jedoch daran, dass die Deutsche Bank die Freigabe der zu ihren Gunsten eingetragenen Grundschuld verweigert hat. „Diese Verweigerung erfolgte nach unserer Rechtsüberzeugung zu Unrecht und führte zur Insolvenz der Firma Sabet, weshalb wir für Sabet vor dem Stuttgarter Land- und Oberlandesgericht Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung eingeklagt haben“, berichtet Tilp.

Für das Oberlandesgericht Stuttgart kam es in der Übersicherungsfrage entscheidend auf die Bewertung der Sabet-Grundstücke am Pragsattel an, die erst während des Stuttgarter Prozesses aus der Insolvenzmasse verkauft wurden. „Die Deutsche Bank hatte daher im Jahr 2013 ein elementares Interesse daran, dass die Sabet-Grundstücke aus der Insolvenzmasse zu einem weit geringerem als dem tatsächlichen Wert veräußert werden“, so Tilp.

Tatsächlich kam es dann im August 2013 zu einem Verkauf der Pragsattel-Grundstücke an die Projektgesellschaften Maybach 1-4 GmbH & Co. KG (Maybach 1-4) zu einem Preis von 6,7 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart meinte daraufhin in seinem Urteil (Aktenzeichen 9 U 157/13) gegen Hafez Sabet vom Mai 2014, dieser Verkaufspreis belege einen niedrigen Sicherheitenwert der Pragsattel-Grundstücke in der Insolvenz insgesamt und verneinte eine Übersicherung der Deutschen Bank.

Nur rund fünf Wochen nach dem endgültigen Eigentumserwerb wurden die Grundstücke von Maybach 1-4 zu einem Mindestkaufpreis von 16 Millionen Euro weiterverkauft.

„Die Pragsattel-Grundstücke wurden nach unserer Rechtsüberzeugung massiv unter Wert verschleudert, um die Stuttgarter Klage unseres Mandanten Hafez Sabet zu Fall zu bringen und der Insolvenzmasse zu schaden. Die Verschleuderung erfolgte nach unseren nunmehrigen Erkenntnissen mit Wissen und Wollen des Insolvenzverwalters Steffen Beck, heute Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH, sowie von Hauck & Aufhäuser und der Deutschen Bank“, empört sich Tilp. „Nach den uns zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen hatte sich Hauck & Aufhäuser mit der Erwerberin Maybach 1-4 über eine Treuhandkonstruktion nutznießerisch verbunden und auch die Grundstücksankaufsfinanzierung sichergestellt“, führt Tilp weiter aus.

Das Fazit von Rechtsanwalt Tilp lautet: „Die Deutsche Bank hat nach unserer Rechtsüberzeugung in krimineller kollusiver Zusammenarbeit mit Hauck & Aufhäuser durch Manipulation der Grundstückskaufpreise „nach unten“ und wahrheitswidrigem Prozessvortrag arglistig täuschend in den Berufungsprozess vor dem OLG Stuttgart eingegriffen. Somit konnte die Deutsche Bank den Stuttgarter Prozess gewinnen. Wir sind zuversichtlich, dass nunmehr vom Landgericht Frankfurt Prozessbetrug festgestellt werden wird“.

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