TILP Rechtsanwälte: ARGE Phoenix hat bereits mehr als 50 Mio. EURO Forderungen im Nachlassverfahren Dieter Breitkreuz für geschädigte Phoenix-Anleger angemeldet – Anmeldung beim Nachlassgericht noch bis zum Verkündungstermin am 22.7.2005 möglich

13.07.2005

TILP Rechtsanwälte

Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt/Berlin, den 12.07.2005 · Die in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix zusammenarbeitenden Anlegerschutzkanzleien TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin, und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, haben bisher für rund 2.500 ihrer Mandanten im Schadensfall Phoenix Kapitaldienst Forderungen in Höhe von über 50 Mio. EURO beim Nachlassgericht als Forderung gegen den Nachlass des verstorbenen Dieter Breitkreuz angemeldet. Darunter befinden sich nicht nur private, sondern auch institutionelle Investoren, wie etwa ein Hedgefonds, für den alleine über 11 Mio. USD angemeldet wurden.

Die ARGE Phoenix weist darauf hin, dass ihr vom Nachlassgericht die Möglichkeit zur Anmeldung weiterer Forderungen noch bis zum Verkündungstermin am 22.7.2005 mitgeteilt wurde. Dies bedeutet, dass sich für Anleger nunmehr eine „zweite Chance“ zur Anmeldung beim Nachlassgericht eröffnet hat. Die ARGE Phoenix rät bisher untätigen Investoren, sich möglichst kurzfristig anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Weiter weist die ARGE Phoenix darauf hin, dass die Frist zur Anmeldung der Forderungen der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren am 15.09.2005 abläuft. Bis dahin müssen die Insolvenzforderungen gegenüber dem Verwalter zur Insolvenztabelle angemeldet sein. Die ARGE Phoenix wird dies in den nächsten Tagen für ihre Mandanten im Rahmen ihres Pauschalangebotes in die Wege leiten. Geschädigte, die sich bislang noch nicht zur anwaltlichen Vertretung entschieden haben, müssen wissen, dass das Insolvenzverfahren eine Vielzahl von rechtlichen Problemen enthält, für die anwaltlicher Beistand empfehlenswert ist. Die ARGE Phoenix hat sich hierfür der Mitarbeit eines angesehenen Insolvenzrechtlers aus München versichert, der bereits selbst in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter tätig war.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Andreas Tilp

 

TILP Rechtsanwälte

 

Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt

 

Tel.: 07121 / 90 90 90, Fax: 07121 / 90 90 98 E-Mail: tilp@tilp.de

Rechtsanwalt Klaus Nieding

 

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

 

An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main

 

Tel.: 069 / 238 538 0, Fax: 069 / 238 538 10

 

E-Mail: recht@niedingbarth.de

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