TILP Rechtsanwälte: ARGE Phoenix kritisiert Forderungen des Insolvenzverwalters gegenüber geschädigten Gläubigern

10.10.2005

TILP Rechtsanwälte

ARGE Phoenix kritisiert Forderungen des Insolvenzverwalters gegenüber geschädigten Gläubigern:

"Werden uns massiv mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen" - ARGE Phoenix hat Aussonderungsrecht ihrer Mandanten gegenüber dem Insolvenzverwalter bereits vor Monaten vorsorglich geltend gemacht

Frankfurt am Main, den 30. September 2005. In der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung wird berichtet, dass Phoenix-Insolvenzverwalter Frank Schmitt in der am Mittwoch, den 5. Oktober 2005 in Frankfurt am Main stattfindenden Gläubigerversammlung rund EUR 100 Mio. von den bereits geschädigten Anlegern zurückholen möchte.

Rechtsanwalt Andreas Tilp von TILP Rechtsanwälte, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Kanzlei NIEDING + BARTH in der sogenannten ARGE-Phoenix inzwischen rund 3.000 Anleger in diesem Fall vertritt, nimmt dazu wie folgt Stellung:

"Diese Nachricht ist ein Schlag in das Gesicht der ohnehin schon erheblich geschädigten Phoenix-Anleger. Wir werden uns massiv mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Diese Nachricht und die Weise ihrer Veröffentlichung gibt zudem Anlass, die Arbeit und Rolle des Insolvenzverwalters in der Gläubigerversammlung auf den Prüfstand zu stellen."

Der jetzige Vorstoß des Insolvenzverwalters zeigt nach Ansicht der ARGE-Phoenix zudem, dass dieser offensichtlich den Weg des geringeren Widerstandes gehen will. Rechtsanwalt Klaus Nieding: "Anstatt dem Broker Man Financial und den Wirtschaftsprüfer zuzusetzen, sollen jetzt offenbar die bereits geschädigten Kapitalanleger ein zweites Mal für die Phoenix-Pleite bluten."

Mit dem wiederholt diskutierten Aspekt eines möglichen Aussonderungsrechts für Phoenix-Gläubiger - ebenfalls ein Thema im nun vorab veröffentlichten Gutachten - beschäftigt sich die ARGE-Phoenix bereits seit dem Frühjahr 2005. Dabei geht es um die Frage, ob Phoenix-Anleger ihre Forderungen separat in der vollen Höhe des zuletzt dokumentierten Kontoauszugs vom Insolvenzverwalter zurückverlangen können.

Die ARGE-Phoenix hat für ihre Mandanten entsprechende Ansprüche bereits vorsorglich gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht. Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding:

"Dieser Aspekt kann erst dann abschließend geklärt werden, wenn klar ist, wie viele Geschädigte dieses Recht für sich tatsächlich beanspruchen. Wenn es alle Gläubiger geltend machen würden, käme es erneut zu Quoten. Diese Frage müssen nun insbesondere diejenigen Anleger prüfen und entscheiden, die sich noch nicht in dieser Sache rechtlich beraten und vertreten lassen."

Hinweis: Die ARGE Phoenix wird am kommenden Dienstag, den 4. Oktober 2005 um 9:30 Uhr im Haus der Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft e.V. (Industrieclub), Villa Bonn, Siesmayerstrasse 12, Frankfurt am Main, ein Pressegespräch veranstalten, zu dem bereits am vergangenen Dienstag eingeladen wurde. Interessierte Journalisten, die aus aktuellem Anlass nun daran noch teilnehmen möchten, bitten wir um Anmeldung unter info@arge-phoenix.de oder per Fax (069) 238538-10 bis heute 14 Uhr.

Hintergrund: Die ARGE Phoenix - eine Kooperation der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft - vertritt in diesem Fall inzwischen rund 3.000 Mandanten. Sie steht auf der ersten Gläubigerversammlung am kommenden Mittwoch für eine beachtliche Forderungshöhe von insgesamt rund 100 Mio. Euro.

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Klaus Nieding

 

ARGE-Phoenix

 

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