TILP Rechtsanwälte: Bank wegen betrügerischer Aktivitäten verurteilt

21.09.2005

TILP Rechtsanwälte

LG Mainz verurteilt Mainzer Volksbank eG: Anleger des Sachwerte Plus Fonds Nr. 10 KG in betrügerischer Absicht getäuscht – Fondsinvestoren können Zahlungen zurückverlangen

Berlin, 21. September 2005. Die Raiffeisen-Volksbank eG Mainz, heute Mainzer Volksbank eG, und ein mit ihr eng verbundener Fondsinitiator haben Anleger des zwischenzeitlich in Liquidation befindlichen Immobilienfonds Sachwerte Plus Fonds Nr. 10 KG in betrügerischer Absicht getäuscht. Zu diesem Urteil gelangte nun die 6. Zivilkammer des LG Mainz (Az. 6 O 242/04, nicht rechtskräftig), das die Berliner Niederlassung der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei TILP Rechtsanwälte erstritten hat.

Die Bank hatte offenkundig ein akutes Bedürfnis, Immobilien in dieses Fondskonstrukt einzubringen. Der Fondsprospekt wies erhebliche Fehler auf, unter anderem weil er einen unrealistischen Investitionsplan enthielt und ausweisungspflichtige Innenprovisionen gezielt verschwiegen wurden. Zudem sollten über € 1,1 Mio. zu gesellschaftsfremden Zwecken verwendet werden.

Auch durch erfolgreiche Ermittlungsarbeiten der Würzburger Staatsanwaltschaft konnte nachgewiesen werden, dass die gesamte Auflegung des Sachwerte Plus Fonds Nr. 10 KG auf die Raiffeisen-Volksbank eG Mainz – konkret: auf ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank – zurückzuführen war.

Die Bank hatte daher zu Unrecht behauptet, nicht über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgegangen zu sein. Das LG Mainz vertrat jedoch eine andere Auffassung: Es sah die Bank als unmittelbare Urheberin der Falschangaben im Prospekt an. Sämtliche Anleger dieses ursprünglich mit rund € 39 Mio. konzipierten Fonds können nun ihre Ansprüche direkt gegen die Rechtsnachfolgerin der Bank, die heutige Mainzer Volksbank eG, richten. Eine diesbezügliche Verjährung droht möglicherweise bereits ab dem 1.1.2006.

Zur Situation seiner Mandantin äußert sich Rechtsanwalt Dr. Johannes Gerneth: „Die Klägerin wurde nun so gestellt, als wäre sie diesem Fonds gar nicht beigetreten und als hätte sie keine Darlehensverträge geschlossen, die dem Erwerb der Fondsanteile dienten. Deshalb muss sie nun auch keine Darlehensvaluta mehr zurückzahlen.“

Die Mandantin der Kanzlei TILP erhält in diesem Zusammenhang nun € 7.511,08 zzgl. Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Abtretung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens von der Bank. Sie hatte ursprünglich Anteile an diesem Fonds in Höhe von € 51.129,00 erworben und dafür zwei Darlehen bei der Raiffeisen-Volksbank eG Mainz aufgenommen. Selbst diese Darlehensverträge enthielten jedoch Formfehler.

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Über TILP Rechtsanwälte:

 

 

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalmarkt-, Kapitalanlage- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Miami und New York vertreten. Dort betreut die Kanzlei deutsche und europäische private wie institutionelle Investoren bei US-Sammelklagen („class actions“) und beim „Proactive Portfolio Monitoring“. TILP Rechtsanwälte ist damit die einzige auf Anlegerschutz spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten

 

 

Zu den bekanntesten Fällen der Kanzlei gehören (u.a.) Phoenix, Deutsche Telekom, EM.TV, Comroad, Merrill Lynch, Julius Bär, Landesbank Berlin, AWD, MLP und Göttinger Gruppe. Sie hat bisher mehr als ein Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte herbeigeführt. In der laufenden US-Sammelklage gegen DaimlerChrysler ist TILP Rechtsanwälte in der Gruppe der führenden Klägerkanzleien vertreten, im Fall Infineon Technologies vertritt sie als einzige deutsche und europäische Kanzlei sogar einen der beiden führenden Kläger.

 

 

Der Kanzleigründer Andreas Tilp vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Er war zudem Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Andreas Tilp ist Referent auf zahlreichen Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de und www.tilp-pllc.com

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