TILP Rechtsanwälte: BGH bestätigt Urteil des OLG Stuttgart zu sogenannten „kick back“-Zahlungen – SÜDWESTBANK AG wegen Beteiligung an schwerwiegender Treuwidrigkeit nun rechtskräftig zu Schadenersatz in Höhe von rund € 240.000 verurteilt – Rechtssprechung zu „kick backs“ weiterentwickelt

10.10.2006

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, Berlin, 9. Oktober 2006. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde der Stuttgarter Südwestbank AG gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16. Februar 2005 zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05; Az des OLG-Verfahrens: 9 U 171/03). Damit erhält eine TILP-Mandantin rechtskräftig einen Schadenersatz in Höhe von rund € 240.000 gewährt, den die SÜDWESTBANK AG ihrer ehemaligen Kundin nun leisten muss. Die Bank ist eigenen Angaben zufolge eine der „führenden Privatbanken im Südwesten“ mit Sitz in Stuttgart und über 25 Filialen in Baden-Württemberg.

Die SÜDWESTBANK AG gewährte rechtswidrige „Provisionen“ an eine Firma aus dem Umfeld eines Bevollmächtigten ihrer Kundin für die Vermittlung diverser Kapitalanlagen, im Fachjargon „kick backs“ genannt. Gegenüber der Klägerin wurden die Geldflüsse zwischen der SÜDWESTBANK AG und dieser Firma jedoch während der dreijährigen geschäftlichen Beziehung verheimlicht. Die Verheimlichung der „kick backs“ sei jedoch eine "schwerwiegende Treuwidrigkeit", so die damalige Urteilsbegründung des OLG Stuttgart. Darüber hinaus ist dort sogar von betrügerischem und vermögensschädigendem Verhalten die Rede.

„Solche Zuwendungen bergen immer die Gefahr, dass ein Kunde nicht ordnungs- und sachgemäß, sondern nur provisionsorientiert beraten wird und tendenziell natürlich zu mehr Geschäften verleitet werden soll“ erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier den Hintergrund des von ihr erfolgreich betreuten Falls. Mit seinem Urteil hat das OLG Stuttgart die Rechtssprechung zu „kick backs“ weiterentwickelt: Erstmals wurde offenbar die Rechtssprechung auf Personen bzw. Firmen angewendet, die keine Vermögensverwalter sind.

Rechtsanwalt Andreas Tilp weist auf die grundsätzliche Bedeutung des Urteils hin: „Nicht zuletzt dieses Urteil untermauert die große Aktualität des Themas „kick back“. Inzwischen sind jedoch viele Finanzinstitute dazu übergegangen, solche rechtswidrigen Zahlungen durch verklausulierte Formulierungen in den Vertragsunterlagen quasi offen zu legen. „Kick backs“ sind und bleiben unseres Erachtens jedoch ein Betrug am Anleger. Unterstützung unserer Sichtweise finden wir beim europäischen Gesetzgeber: Im Entwurf der MiFiD-Durchführungsrichtlinie werden „kick backs“ generell für unzulässig erklärt.“

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden deutschen Kanzleien auf diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein „juristisch exzellentes Niveau“ (JUVE 2005/2006). Das Wirtschaftsmagazin CAPITAL schreibt über Andreas Tilp: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Die Kanzlei ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Sie hat bisher über zwei Dutzend Urteile des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für die Rechte von Investoren in Deutschland herbeigeführt. Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte als erste Kanzlei in der deutschen Kapitalmarktrechtsgeschichte den Musterkläger im sogenannten „KapMuG-Verfahren“ gegen die Deutsche Telekom.

Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit einer eigenen Repräsentanz in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in New York vertreten. Damit ist sie die einzige auf Anlegerschutz und Investorenrechte spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigener Repräsentanz und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Er vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist Autor diverser namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung).

TILP Rechtsanwälte ist eine Marke der TILP Group (www.tilp-group.com).

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