TILP Rechtsanwälte: DaimlerChrysler muss als EADS-Großaktionär mit massiven zivil- und strafrechtlichen Sanktionen im Falle eines EADS-Insidergeschäfts rechnen – Staat könnte DaimlerChrysler-Vorteil von rund € 400 Mio. einziehen

11.12.2006

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, Berlin, 11. Dezember 2006. Sollte sich der in der neuen SPIEGEL-Ausgabe publizierte Verdacht auf Insidergeschäfte in der Spitze des DaimlerChrysler-Konzerns im Zusammenhang mit dem Verkauf des milliardenschweren Aktienpakets von DaimlerChrysler am deutsch-französischen Rüstungskonzern EADS bestätigen, drohen dem Stuttgarter Konzern massive strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen. Zu dieser Einschätzung gelangt eine juristische Analyse der auf Kapitalanlagerecht und Investorenschutz spezialisierten Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte.

 

 

 

 

DaimlerChrysler hätte danach in der „Board of Directors“-Sitzung von EADS am 7. März 2006 durch die vom Stuttgarter Konzern dorthin entsandten vier Direktoren, darunter auch der Co-Vorsitzende des Gremiums, auf eine ad-hoc Veröffentlichung von EADS im Zusammenhang mit den offenbar schon damals bekannten massiven Verzögerungen des A380-Programms und deren erhebliche Folgen für die Finanzen und die Aktie des EADS-Konzerns hinwirken müssen.

 

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Tilp: „DaimlerChrysler hat offenbar nicht nur seine EADS-Aufsichtspflichten verletzt, sondern zugleich durch die nur wenige Wochen später erfolgte Veräußerung eines Aktienpakets von rund 59 Mio. EADS-Aktien rechtzeitig seine eigenen Schäfchen ins Trockene gebracht. Sollte sich der SPIEGEL-Artikel bestätigen, können alle EADS-Investoren, die Aktien von EADS im Zeitraum vom 7. März 2006 bis 13. Juni 2006 erworben haben, nun nicht nur gegenüber EADS, sondern auch gegenüber DaimlerChrysler Schadenersatzansprüche geltend machen.“

 

 

 

 

Professor Hans-Peter Schwintowski, Bank- und Kapitalmarktrechtsexperte von der Berliner Humboldt-Universität, erläutert die zivilrechtlichen Hintergründe dieses Falls: „Aus aktionärsrechtlichen Treuepflichten und auch aus §826 BGB (vorsätzlich sittenwidrige Schädigung) ergibt sich, dass DaimlerChrysler verpflichtet gewesen wäre dafür zu sorgen, dass EADS seiner ad-hoc Pflicht nachkommt, sofern der SPIEGEL-Artikel korrekt ist. Oder DaimlerChrysler hätte selbst die Kapitalmärkte über die laut SPIEGEL und anderen Medienberichten bereits am 7. März intern bekannten und für die Aktionäre sehr nachteiligen Tatsachen informieren müssen.“

 

 

 

 

Der Staat könnte den erlangten DaimerChrysler-Vorteil in Höhe von rund € 400 Mio. einziehen

 

 

 

 

Strafrechtlich gesehen stellt der im SPIEGEL erläuterte Sachverhalt ein verbotenes Insidergeschäft nach §14 Absatz I Nr. 1 WpHG dar. Ein solcher Verstoß ist nach §38 Absatz I Nr. 1 WpHG eine Straftat. Der Strafrahmen hierfür beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. DaimlerChrysler droht insbesondere Anordnung des Verfalls des Vermögensvorteils (§73 StGB) in Höhe von rund € 400 Mio., die der Staat hierbei einziehen könnte. Bei dieser Summe handelt es sich um denjenigen Vorteil, den DaimlerChrysler durch die unterlassene ad-hoc Mitteilung von EADS und den vorherigen Abstoß des eigenen Aktienpakets konkret realisierte (EADS-Schlusskurs auf XETRA am 13.6.2006, ein Tag vor der zwischenzeitlich unterlassenen ad-hoc Mitteilung von EADS: € 25,47; EADS-Schlusskurs auf XETRA am 14.6.2006, ein Tag nach der verspäteten ad-hoc Mitteilung von EADS: € 18,79; Differenz: € 6,68 bei rund 59 Mio. verkauften EADS-Aktien).

 

 

 

 

Dieser Fall wird nach Auffassung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte zudem ein Testfall dafür, wie effizient die Kapitalmarktteilnehmer zivilrechtlich hierzulande in Fällen von Insiderverstößen nach dem zuletzt durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz novellierten §14 WpHG geschützt werden.

 

 

 

 

Zum Hintergrund des Falls

 

 

 

 

DaimlerChrysler hatte am 4. April 2006 per ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben, dass das Stuttgarter Unternehmen ein Viertel (7,5%) seines 30%-Anteils am deutsch-französischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS durch ein Kurssicherungsgeschäft veräußern möchte. Die französische Finanzmarktaufsicht AMF ist laut einem Le Monde-Bericht zu dem Schluss gekommen, dass die Spitze von EADS spätestens seit einer Verwaltungsratssitzung am 7. März 2006 über das desaströse Ausmaß der Verspätungen beim A 380 im Bild gewesen sein musste, Le Monde zufolge wird derzeit gegen rund 800 Personen in Frankreich ermittelt.

 

 

 

 

Nach mehrmonatigen Verhandlungen will nun offenbar ein Investorenpool mehrerer privater wie öffentlich-rechtlicher Finanzinstitute den ehemaligen DaimlerChrysler-Anteil übernehmen (s. DIE WELT vom 23.11.2006). Der Marktwert dieses Anteils betrug zum damaligen Zeitpunkt rund € 2 Mrd.

 

 

 

 

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

 

 

 

 

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen von privaten und institutionellen Investoren sowie von „Family Offices“ engagiert.

 

 

 

 

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über TILP Rechtsanwälte: „Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie „die Szene beherrscht“, andere loben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“. Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat bisher über zwei Dutzend Urteile des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt. Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte als erste und bis dato einzige Kanzlei in der deutschen Kapitalmarktrechtsgeschichte den Musterkläger im sogenannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

 

 

 

 

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

 

 

 

 

In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden € in mehreren US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als 6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen wie AHBR, DBVI, PHOENIX und AMIS.

 

 

 

 

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Stephan Holzinger, Sprecher der TILP Group

 

 

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Prof.Dr. Hans-Peter Schwintowski

 

 

Humboldt-Universität zu Berlin

 

 

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