TILP RECHTSANWÄLTE: DEUTSCHE BANK MUSS KEINE US-SAMMELKLAGE IM DESASTER UM GRUNDBESITZ INVEST-FONDS BEFÜRCHTEN - GESCHÄDIGTE ANLEGER SOLLTEN SICH WEITERHIN AUF PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE SOWIE SCHADENERSATZANSPRÜCHE WEGEN RECHTSWIDRIGER RÜCKNAHMEAUSSETZUNG KONZENTRIEREN

21.12.2005

TILP RECHTSANWÄLTE

Kirchentellinsfurt, 20. Dezember 2005. Der Deutschen Bank und der DB Real Estate drohen nach Einschätzung von TILP Rechtsanwälte im Desaster um den "grundbesitz invest"-Fonds keine Gefahr aus den USA - darüber wurde seit der Aussetzung des Fonds in der vergangenen Woche vielfach in der Öffentlichkeit spekuliert.

Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte, die seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in Miami und New York vertreten ist und dort intensiv mit den "class action"-Experten der Kanzlei Murray, Frank & Sailer (Platz 4 im PCLA Index Q3/2005) zusammenarbeitet, sieht weder in einem Vorgehen gegen die wenige Wochen vor der Fondsaussetzung neu als Depotbank bestellte State Street Bank GmbH, noch gegen deren US-Mutter State Street einen viel versprechenden Ansatzpunkt, da die respektiven Fondstransaktionen offenbar ausschließlich in Europa beworben und durchgeführt wurden. Rechtsanwalt Andreas Tilp zeigt sich vor diesem Hintergrund daher eher skeptisch: "US-Investoren wurden von diesen Transaktionen gezielt ausgeschlossen. Damit wird ein Gerichtsstand in den USA unwahrscheinlich."

Auch der Frage, inwiefern die von der Deutschen Bank bereits angekündigte Kompensation bestimmter Investorengruppen des "grundbesitz invest"-Fonds einen validen Ansatzpunkt für eine Sammelklage nach US-Recht bietet, bescheiden die Experten von TILP Rechtsanwälte und der TILP PLLC eine schlechte Chance. Hierzu müsste grundsätzlich eine betrügerische Handlung vorliegen, das kann in diesem Fall verneint werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei TILP Rechtsanwälte geschädigten Anlegern des Fonds weiterhin, sich auf Prospekthaftungsansprüche und auf Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger Rücknahmeaussetzung in Deutschland zu konzentrieren. Die Prospekthaftungsansprüche stellen dabei den weitestgehenden Ansatz für eine Rückabwicklung des Anteilskaufs dar. Diese sind nach Auffassung der Kanzlei TILP Rechtsanwälte, der inzwischen mehr als 350 Mandatsanfragen geschädigter "grundbesitz invest"-Anleger vorliegen, wegen unzureichend prospektierter, so genannter "kick-back"-Zahlungen an Dritte, insbesondere an die Vertriebspartner, gegeben. Schadenersatzansprüche ergeben sich zudem aus Sicht der Kanzlei aus der nicht erfolgten Aktualisierung des Prospekts sowie aus der rechtswidrigen Aussetzung des Fonds.

Über TILP Rechtsanwälte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein "juristisch exzellentes Niveau" (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in Miami und New York vertreten. Dort betreut TILP Rechtsanwälte deutsche und internationale private wie institutionelle Investoren bei Sammelklagen ("class actions") und beim "Proactive Portfolio Monitoring". TILP Rechtsanwälte ist damit die einzige auf Anlegerschutz spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten. Die US-Kanzlei TILP PLLC (www.tilp-pllc.com) arbeitet in den USA erfolgreich mit Murray, Frank & Sailer LLP zusammen, die dort zur Spitzengruppe der "class action"-Anwälte im Wertpapierbereich gehören (Platz 4 im PCLA Index Q3/2005).

Zu den bekanntesten Fällen der Kanzlei gehören (u.a.) Deutsche Telekom, PHOENIX, AMIS, EM.TV, Comroad, Merrill Lynch, Julius Bär, Landesbank Berlin, Göttinger Gruppe und MLP. Sie hat bisher mehr als ein Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte herbeigeführt. In der laufenden US-Sammelklage gegen DaimlerChrysler ist TILP Rechtsanwälte in der Gruppe der führenden Klägerkanzleien vertreten, im Fall Infineon Technologies vertritt sie als einzige deutsche und europäische Kanzlei sogar einen der beiden führenden Kläger.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance". Aktuell vertritt er im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist Autor verschiedener namhafter Publikationen aus dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de.

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