Tilp Rechtsanwälte: Dieselskandal-Klagen: Pyrrhussieg für die Robert Bosch GmbH vor dem Oberlandesgericht Stuttgart - Zeugnisverweigerungsrecht für Bosch in den Porsche-Anlegerklagen lässt Milliardenrisiko für Bosch unberührt - Ansprüche von Anlegern und Fahrzeughaltern gegen Bosch noch nicht verjährt

06.03.2019

Kirchentellinsfurt, 06.03.2019

Mit zwei Beschlüssen vom 01.03.2019, Az. 1 W 41/18 und 1 W 42/18, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass sich die Robert Bosch GmbH (Bosch) als ein nicht selbst verklagter Dritter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Den Beschlüssen lagen zwei Porsche-Anlegerklagen zugrunde, die nicht von TILP geführt werden.

„Die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Stuttgart stellen für Bosch einen Pyrrhussieg dar. Zwar müsse Bosch in einem Verfahren, das nicht gegen sie selbst gerichtet ist, keine sich selbst belastende Unterlagen vorlegen, doch spricht das Gericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine potentielle „strafbare Beihilfe“ von Bosch an den Abgasmanipulationen an", erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP). TILP hatte im Mai 2018 vor dem Landgericht Stuttgart die erste Anlegerklage (Az. 22 O 114/17) gegen Bosch wegen Wertpapierschäden im Komplex Dieselskandal eingereicht und dort vorgetragen, Bosch habe zugunsten der Volkswagen AG (VW) Beihilfe im Dieselskandal geleistet. Danach sei Bosch sich nicht nur „vollständig über die Funktionsweise der Steuerungssoftware - einschließlich der verbotenen Abschalteinrichtungen - im Klaren gewesen“, sondern habe sogar bei der Fertigstellung der Manipulationssoftware „letzte Hand angelegt“.

Das OLG Stuttgart bezieht sich in seinen jetzigen Beschlüssen ausdrücklich auf diesen Vortrag von TILP in deren Bosch-Anlegerklage und führt hierzu zu Lasten von Bosch aus: „Wäre der Vortrag erweislich, läge es aber mehr als nahe, die Grenze zur strafbaren Beihilfe als überschritten anzusehen.“

Nach der Rechtsauffassung von TILP hat Bosch die Manipulationen der Märkte durch VW und deren Muttergesellschaft Porsche Automobil Holding SE (Porsche) billigend in Kauf genommen und dazu mit Wissen und Wollen Beihilfe geleistet wie auch selbst Verbraucher, Anleger und Investoren in sittenwidriger Weise geschädigt. Durch die jetzigen Beschlüsse des OLG Stuttgart sieht sich TILP in dieser Auffassung deutlich gestärkt.

Schützenhilfe für geschädigte Anleger und Fahrzeugkäufer

„Die aktuellen Beschlüsse des OLG dürften weitreichende Konsequenzen für die Klageverfahren der geschädigten Anleger und Fahrzeugkäufer haben“, zeigt sich TILP-Anwalt Axel Wegner überzeugt. „Die vom OLG Stuttgart erwogene strafbare Beihilfe der Robert Bosch GmbH bedeutet nach unserer Auffassung, dass neben Volkswagen auch Bosch wegen der entstandenen Schäden haftet“, fährt Wegner fort.

Ansprüche in Milliardenhöhe gegen Bosch noch nicht verjährt

Nach Auffassung von TILP steht nunmehr die Inanspruchnahme von Bosch in Milliardenhöhe im Raum, denn die Ansprüche gegen Bosch sind nach Überzeugung von TILP noch nicht verjährt. „Sowohl Wertpapiererwerber als auch Fahrzeugkäufer, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, haben nun die Gelegenheit, ihre Rechte gegen Bosch geltend zu machen“, resümiert TILP-Anwalt Marvin Kewe. Die TILP-Gruppe vertritt im Komplex Dieselskandal bundesweit hunderte von Fahrzeugkäufern und gegen VW und Porsche in Braunschweig und Stuttgart weit über 1000 Anleger und Investoren. TILP Litigation vertritt im Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig die Musterklägerin gegen VW und Porsche. Die dortige mündliche Verhandlung wird am 25.03.2019 fortgesetzt.

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