TILP RECHTSANWÄLTE: Erstes obergerichtliches Urteil gegen EM.TV erstritten (AZ: 15 U 3958/05; nicht anfechtbar) – Wesentliche Erhöhung der Chancen für andere Kläger

24.05.2006

TILP RECHTSANWÄLTE

Kirchentellinsfurt, 24. Mai 2006. Die auf Anlegerschutz spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte hat das erste obergerichtliche Urteil gegen EM.TV erwirkt. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Beim heutigen Urteil des OLG München handelte es sich dabei um einen Fall, der im Zusammenhang mit der damaligen falschen Ad-hoc Meldung des Münchner Unternehmens vom 24.8.2000 steht. Dem Kläger wurde unter Aufhebung des erstinstanzlichen – klageabweisenden – Urteils ein Schadenersatz in Höhe von € 10.219,53 nebst Zinsen zugesprochen.

Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Für alle anderen laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der falschen Ad-hoc Meldung vom 24.8.2000 bedeutet das heutige Urteil eine wesentliche Chancenerhöhung für die Kläger. Zudem muss EM.TV nun damit rechnen, dass sich zahlreiche Aktionäre für eine Klage entscheiden, die bis dato die gerichtliche Entwicklung bewusst abgewartet haben. Konkrete Chancen bestehen dabei aus unserer Sicht für diejenigen Anleger, die zwischen dem 24.8.2000 und dem 8.10.2000 Aktien des Unternehmens gekauft haben.“

Die Frage einer möglichen Verjährung dieser Fallgruppe wird jedoch weiterhin von einigen Kammern des LG München I und Rechtsexperten kontrovers beurteilt.

Aus prozesstaktischen Gründen wurde der Kläger im Rahmen dieses Verfahrens förmlich als Partei vernommen. Ein solches Vorgehen wurde in der Vergangenheit von einzelnen Branchenvertretern zu Unrecht als chancenlos bezeichnet. „Damit wurde auch in diesem Punkt vom OLG München unsere Prozesstaktik eindrucksvoll bestätigt. Offenkundig hielt das OLG München mit seinem heutigen Urteil zudem auch eine Entscheidung dieses Verfahrens im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens für nicht erforderlich“ ergänzt Rechtsanwalt Peter Gundermann.

Über TILP Rechtsanwälte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet: Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei ein „juristisch exzellentes Niveau“ (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig und hat bisher mehr als ein Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte herbeigeführt. Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in Miami und New York vertreten. Seit Mai 2006 wird TILP Rechtsanwälte zudem von der TILP Limited in Dubai repräsentiert. Damit ist sie die einzige auf Anlegerschutz und Investorenrechte spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Er vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist Autor diverser namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de. TILP Rechtsanwälte ist eine Marke der TILP Group (www.tilpgroup.com).

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