TILP Rechtsanwälte: Erstes obergerichtliches Urteil, welches Vorsatz einer Bank beim Verschweigen von Kickback-Zahlungen bejaht, ist nunmehr rechtskräftig – Kreissparkasse Tübingen nimmt Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH zurück

16.11.2011

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, 16.11.2011 – Das von TILP erstrittene Urteil des Bankrechtssenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart vom 16.03.2011 (Az.: 9 U 129/10) ist nunmehr rechtskräftig (vgl. unsere Pressemitteilung vom 22.03.2011 unter www.tilp.de/cont/p/22_03_2011.cfm). Die Kreissparkasse Tübingen, die in diesem Urteil verpflichtet wurde, der klagenden Anlegerin € 23.171,40 zuzüglich Zinsen und außergerichtliche Anwaltskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Investmentfonds-Anteile zu bezahlen, hat ihre zunächst eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am 24.10.2011 zurückgenommen. Der BGH hat daraufhin mit Beschluss vom 08.11.2011 (Az.: XI ZR 190/11) das Verfahren zu Gunsten der klagenden Anlegerin beendet.

Fragen nach der Strafbarkeit der Sparkassen-Organe aufgeworfen

Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 16.03.2011 als erstes Obergericht eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil diese einer Kundin Kickback-Zahlungen vorsätzlich verheimlicht hat und im Zusammenhang mit verschwiegenem Kickback Fragen nach der Strafbarkeit der Organe der Bank aufgeworfen. Diese Entscheidung hat in der Finanzindustrie für große Aufregung gesorgt. Offenbar wollte die Kreissparkasse Tübingen durch die Rücknahme der Beschwerde einer für sie negativen Entscheidung durch den BGH zuvorkommen.

Vorsätzliches Handeln der Bank festgestellt

„Durch das nunmehr rechtskräftige Urteil des OLG Stuttgart steht fest, dass Banken auch schon im Jahre 2000 vorsätzlich handelten, wenn sie ihren Kunden erhaltene Kickback-Zahlungen verschwiegen“, stellt TILP-Geschäftsführer Andreas Tilp fest. Betroffen waren Käufe von Deka-Investmentfonds-Anteilen aus dem Jahr 2000.

Verjährung zum Jahresende 2011 droht

Aufgrund der Neuregelung des Verjährungsrechts zum 01.01.2002 werden zum Jahreswechsel unwiderruflich alle Ansprüche bei Geldanlagen verjähren, die vor dem Jahr 2002 getätigt worden sind, sogenannte Altfälle. Diese absolute Verjährungsgrenze betrifft alle Arten von Anlageprodukten. Unerheblich ist, ob die Anlagen zwischenzeitlich bereits veräußert sind oder sich noch im Besitz des Anlegers befinden.

„Mit dem Urteil des OLG Stuttgart im Rücken stehen die Chancen für geschädigte Anleger auf vollen Schadenersatz bei verschwiegenem Kickback sehr gut. Aufgrund der Verjährungsregeln ist jedoch schnelles Handeln gefragt, um noch rechtzeitig vor dem 31.12.2011 agieren zu können und nicht in die Verjährungsfalle zu geraten“, erläutert Fachanwalt Alexander Heinrich. „Einfach Abwarten funktioniert jetzt nicht mehr.“

Fazit

Alle Anlagen der letzten 30 Jahre sind betroffen, wenn diese über eine Bank oder Sparkasse vertrieben wurden und den Anlegern geflossene Kickbacks verschwiegen wurden. Allerdings verjähren Ansprüche aus den Jahren vor 2002 unwiderruflich Ende 2011.

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (vgl. auch www.tilp.de):

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“ – vormals TILP Rechtsanwälte) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten" (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht, innerhalb derer die Kanzlei eine „Ausnahmestellung“ einnehme. JUVE bewertet TILP als "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor demselben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte … Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte …“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich für die Interessen geschädigter Investoren beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

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