Tilp Rechtsanwälte: Erstes obergerichtliches Urteil zur Prospekthaftung bei außerbörslichen Aktienemissionen rechtskräftig - Aktiengesellschaft muss 50.000 Euro Schadensersatz an einen ihrer Aktionäre zahlen; Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde der AG ab