TILP Rechtsanwälte erstreitet erstes obsiegendes Urteil im Schadensfall DG-Immobilienfonds: OLG Frankfurt verurteilt DZ-Bank AG und DG Anlage GmbH zu Schadensersatz

15.05.2009

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt/Frankfurt a. M., den 15.05.2009

Erstmals hat ein Gericht in einem der sog. DG-Immobilienfonds-Fälle einem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen. Das OLG Frankfurt a. M. bejahte zum Fonds Nr. 34 Prospektfehler wegen „unzureichender Darstellung weicher Kosten“ und verurteilte die DZ-Bank AG und die DG Anlage GmbH zu Schadensersatz (Urteil vom 13.05.2009, Az. 23 U 64/07). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der obsiegende Kläger wurde in der Berufungsinstanz von TILP Rechtsanwälte vertreten. Das OLG folgte mit seiner Urteilsbegründung der von TILP Rechtsanwälte vorgebrachten Argumentation zu der fehlerhaften Darstellung der Weichkosten im Prospekt und der damit einhergehenden mangelnden Transparenz.

„Dieses Urteil hat nach unserer Überzeugung Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer DG-Fonds, die die DZ Bank AG - damals noch unter der Firmierung DG Bank - in den 90iger Jahren als vermeintliche Steuerspar- und Anlagemodelle zu verantworten hat“, erläutert TILP-Rechtsanwältin Diana Römhild, die den Kläger in der Berufungsinstanz vertrat.

TILP Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt a. M. und dem Kammergericht Berlin. Die Verfahren vor dem OLG Frankfurt sind vor dessen 23. Zivilsenat rechtshängig. Die dortigen Kläger waren allesamt erstinstanzlich durch andere Kanzleien anwaltlich vertreten, sämtliche der landgerichtlichen Verfahren gingen bisher verloren. Das jetzt von TILP Rechtsanwälte erstrittene Urteil ist das erste obsiegende in den DG-Fonds-Schadensfällen überhaupt.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt unsere Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion“ und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCredit Bank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von TILP Rechtsanwälte vertretenen Mandanten als Musterkläger aus – damit vertritt TILP als einzige Kanzlei bereits in drei auf Beklagtenseite unterschiedlichen KapMuG-Fällen den jeweiligen Musterkläger.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“(17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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