TILP Rechtsanwälte: Grundsatzurteil zum Wertpapieranlagerecht: Landgericht Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebankallein wegen Überschreitung der gewählten Risikoklasse zur Zahlung von Schadensersatz von rund 220.000,00 Euro

19.07.2011

Kirchentellinsfurt, den 14.07.2011–Mit von TILP Rechtsanwälte erstrittenem Urteil vom 30.06.2011 hat das Landgericht („LG“) Düsseldorf die Apotheker- und Ärztebank eG („Apo-Bank“) zu Schadenersatz in Höhe von 220.445,46 Euro nebst Zinsen verurteilt, weil diese der Klägerin und den Zedenten Wertpapiere der „Risikoklasse D - Chancenorientiert“ empfohlen hatte, obwohl nachweislich nur Produkte bis maximal „Risikoklasse C - Wachstumsorientiert“ gewählt worden waren (Az: 8 O 290/10). „Soweit ersichtlich handelt es sich bei diesem Urteil der Bankrechtskammer des Landgerichts Düsseldorf um das erste Urteil seit dem Wertpapierhandelsgesetz aus dem Jahr 1995, in dem die Haftung einer Beraterbank allein deshalb bejaht wird, weil das empfohlene Produkt eine höhere Risikoklasse aufweist als vom Kunden gewählt und über diese Risikoabweichung nicht aufgeklärt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Axel Wegner von TILP.

Dem Urteil lag die Empfehlung zweier Wertpapierfonds durch die Apo-Bank im Jahr 2007 zugrunde. Trotz der beachtlichen Anlageerfahrung, die das Gericht der Klägerin unterstellte, sowie der vom LG ebenfalls unterstellten Vereinbarkeit der Empfehlung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anleger und schließlich trotz der Tatsache, dass das Gericht nicht davon ausging, die empfohlenen Fonds wären von der Apo-Bank als „sichere“ Anlagen beschrieben worden, stellt das LG eine Fehlberatung der Beklagten fest. Und zwar allein deshalb, weil die empfohlenen Fondsanteile die Risikoklasse überschritten, die die Kunden vorgegeben hatten. Daher ließ es das Gericht auch dahin stehen, inwieweit die Anleger bezüglich der Risiken der Fondsbeteiligungen überhaupt aufklärungsbedürftig waren.

Ferner hat es das LG bewusst als unbeachtlich erachtet, dass die Klägerin zu anderen Zeitpunkten durchaus Investitionen getätigt hat, die den höheren Risikoklassen „D“ und „E“ zugeordnet waren, und dass sich zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Beratung auch Wertpapiere dieser höheren Risikoklassen im Depot der Klägerin befanden, somit also die generelle „Risikotragfähigkeit“ der Anleger (weit) über die im konkreten Fall gewählte Risikoklasse C hinausging. Maßgebend ist aus Sicht des LG allein, welche Risikobereitschaft die Kunden im Hinblick auf die konkrete Investitionsentscheidung erklärt hatten. Da die empfohlenen Wertpapierfonds der konkret gewählten Maximalrisikoklasse nicht entsprachen, wurde die Apo-Bank wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der anlegergerechten Beratung zum Schadensersatz verurteilt.

„Das Urteil des Landgericht Düsseldorf ist deshalb als Grundsatzurteil im Wertpapieranlagerecht zu bewerten, weil erstmals ein Gericht sauber den Unterschied zwischen der sogenannten Risikotragfähigkeit einerseits und der Überschreitung der konkret gewählten Risikoklasse andererseits haftungsrechtlich herausgearbeitet hat“, resümiert Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. „Mit diesem Urteil stärkt das Landgericht Düsseldorf die Freiheit des Anlegers, seine Risikobereitschaft jederzeit bezüglich einzelner Anlageentscheidungen neu festzulegen. An diese Vorgabe hat sich die beratende Bank zu halten, ohne dass es darauf ankäme, ob die Empfehlung eines riskanteren Wertpapiers dem Anlageprofil des Kunden im Übrigen durchaus entsprechen würde“, betont Rechtsanwalt Wegner.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte („TILP“) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht. JUVE bewertet TILP als „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen … die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte … Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte …“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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