TILP Rechtsanwälte: HRE-Aktionärsklagen - Landgericht München I hebt im Verfahren Wefers den Verkündungstermin vom 14.01.2010 auf

11.01.2010

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 11.01.2010 – Mit Beschluss vom 11.01.2010 hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts München I den Termin zur Verkündung einer Entscheidung in Sachen Wefers ./. Hypo Real Estate Holding AG, Az. 22 O 783/09, vom 14.01.2010 aufgehoben. Neuer Verkündungstermin wurde auf den 04.03.2010 bestimmt.

Bekanntlich führt TILP Rechtsanwälte vor dem Landgericht München I über ein Dutzend Schadensersatzkklagen gegen die HRE. Darunter befindet sich auch das Verfahren des Klägers Wefers, in welchem ein dreistelliger Millionenbetrag aus abgetretenem Recht verschiedener institutioneller Investoren gefordert wird.

Mit den Aktionärsklagen werden verschiedene Schadensersatzansprüche gegen die HRE wegen einer Reihe kapitalmarktrechtlicher Verstöße im Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 geltend gemacht. Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Unsere Klagen verlaufen plangemäß.“ Die jetzige Verlegung des Verkündungstermins ist vor dem Hintergrund der Anträge unserer Kanzlei auf Einleitung des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu sehen.“

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwälte

RA Andreas W. Tilp

Einhornstraße 21

D-72138 Kirchentellinsfurt

Telefon: + 49-7121-90909-0

Telefax: +49-7121-90909-81

E-Mail: sekretariat.tilp@tilp.de

V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, D-72138 Kirchentellinsfurt

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell