Tilp Rechtsanwälte: HRE-Aktionärsklagen - Oberlandesgericht München eröffnet KapMuG-Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG und deren Ex-Vorstände Funke und Fell; TILP-Kläger Wefers zum Musterkläger bestimmt; Prospekthaftungsansprüche wegen Depfa-Übernahme ebenfalls vom Prüfungsprogramm des OLG umfasst

19.01.2011

Kirchentellinsfurt, den 18.01.2011 – Mit unserer Kanzlei gestern zugestelltem Beschluss hat der für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) unter dem Vorsitzenden Richter Guido Kotschy zuständige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München nunmehr das Musterverfahren in Sachen Hypo Real Estate (HRE) eröffnet. Es bestimmte den von TILP vertretenen Kläger Rechtsanwalt Christian Wefers als Musterkläger; die Musterbeklagten des Verfahrens sind die HRE Holding AG sowie deren Ex-Vorstände Funke und Fell.

„Die HRE-Prozesse entwickeln sich wie von uns erwartet, nur sogar noch schneller. Das OLG hat Rechtsanwalt Wefers zum Musterkläger bestimmt, trotz vorausgegangener massiver ungerechtfertigter Angriffe gegen ihn persönlich“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Vorlagebeschluss des LG München I und damit das Prüfungsprogramm für das OLG liegt vor

Die 22. Zivilkammer des LG München I hat dem OLG mittels Vorlagebeschluss das Prüfungsprogramm zu den HRE-Prozessen vorgelegt. Die in ihm enthaltenen Feststellungsziele und Streitpunkte stellen das Programm für die mündliche Verhandlung vor dem KapMuG-Senat des OLG München dar. „Eine erste mündliche Verhandlung erwarten wir frühestens im zweiten Halbjahr 2011“ erklärt Rechtsanwalt Tilp.

Jetzt wird laut dem Vorlagebeschluss auch der Börsenzulassungs-Prospekt für die Übernahme der in Irland ansässigen Pfandbriefbak Depfa durch die HRE im Jahr 2007 geprüft. „Damit hat das Gericht unserem Musterfeststellungsantrag entsprochen und den Erwerbszeitraum, in dem Schadensersatzansprüche für Aktienkäufe entstanden sind, über den 15.01.2008 hinaus ausgeweitet“, betont Rechtsanwalt Tilp.

Hintergrund:

TILP Rechtsanwälte führt vor dem Landgericht München I rund 40 Schadensersatzklagen gegen die HRE. Darunter befindet sich auch das Verfahren des jetzigen Musterklägers Wefers, in welchem über 900 Millionen Euro aus abgetretenem Recht verschiedener institutioneller Investoren gefordert wird. Mit den Aktionärsklagen werden diverse Schadensersatzansprüche gegen die HRE wegen einer Vielzahl kapitalmarktrechtlicher Verstöße im Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 geltend gemacht. Rechtsanwalt Wefers repräsentiert mit den an ihn abgetretenen Ansprüchen der institutionellen Investoren auch die Interessen von hunderttausenden von deutschen Steuerzahlern und vielen Rentenfonds und Pensionskassen, welche in Aktien der HRE investiert waren und durch deren Markttäuschungen geschädigt wurden.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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TILP Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
Einhornstraße 21
D-72138 Kirchtentellinsfurt
Telefon: +49-7121-909090
Telefax: +49-7121-90909-81
Email:andreas.tilp@tilp.de

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