TILP Rechtsanwälte: Landgericht München verurteilt Commerzbank zur Rückzahlung von € 360.000 nebst Zinsen an TILP-Mandantin

14.08.2008

TILP Rechtsanwälte

Vorfälligkeitsentschädigungen müssen bei Darlehen nicht bezahlt werden, wenn ein Ersatzkreditnehmer mit gleich guter Bonität und ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers vorhanden ist – Bundesweit erstes Urteil zur Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablehnung eines Ersatzkreditnehmers durch die Bank

Tübingen/München, 14.8.2008. Die 16. Handelskammer des Landgerichts München I (Az: 16 HK O 22814/05) hat die Commerzbank zur Rückzahlung von € 360.000 nebst Zinsen verurteilt.

Hintergrund des Rechtsstreits waren drei Immobiliendarlehen, die die Commerzbank-Filiale München an die Klägerin herausreichte. Auf Wunsch der Klägerin wurden diese Darlehen vor Fälligkeit, also vorzeitig zurückbezahlt, weil das zugrunde liegende, als Sicherheit dienende Grundstück veräußert wurde. Auf den noch offenen Darlehensbetrag von rund € 4 Mio. verlangte die Commerzbank-Filiale München von der Klägerin daraufhin eine Vorfälligkeitsentschädigung von € 360.000, die diese zunächst auch bezahlte, obwohl der Grundstückserwerber bereit war, die laufenden Verträge zu übernehmen.

Die Klägerin machte durch den geplanten und später vollzogenen Verkauf des finanzierten Grundstücks ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Ablösung der Darlehen geltend und bot der Commerzbank-Filiale München den Grundstückserwerber als Ersatzkreditnehmer an, dessen Bonität zumindest gleich gut war. Dennoch beharrte die Bank auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, vermutlich deshalb, weil sie zusätzlich beim Erwerber des Grundstücks durch Neuabschlüsse höhere Zinssätze hätte durchsetzen können – und damit sogar doppelt profitiert hätte. Dass es der Bank dabei zumutbar war, die Darlehen mit diesem Ersatzkreditnehmer fortzuführen, ergab sich für das Gericht auch aus dem Umstand, dass die Bank mit diesem später ein neues Darlehen über € 2 Millionen abschloss.

TILP-Rechtsanwalt Alexander Heinrich: „Das Urteil zeigt allen Darlehensnehmern: Sofern ein Ersatzkreditnehmer von zumindest gleich guter Bonität vorhanden ist und der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags nachweisen kann, hat die finanzierende Bank keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.“

„Soweit ersichtlich, handelt es sich hierbei um das bundesweit erste Urteil zur Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls die Bank einen Ersatzkreditnehmer für ein laufendes Darlehen ablehnt“ ergänzt Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de)

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008). Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation Juve nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel v. 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt" (31/2008). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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