TILP Rechtsanwälte: Mit paralleler Prozesstaktik gegen die Deutsche Telekom

18.10.2005

TILP Rechtsanwälte

TILP Rechtsanwälte wendet gegen die Deutsche Telekom im Vorfeld der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem LG Frankfurt a.M. am 25.10.2005 eine zweifache Prozesstaktik an – Als erste Kanzlei vorsorgliche Eröffnung eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) beantragt – Parallel dazu in den USA Antrag auf Akteneinsicht gestellt

Kirchentellinsfurt, 18.10.2005. TILP Rechtsanwälte hat am gestrigen Montag als erste Kanzlei beim Landgericht Frankfurt am Main in zehn verschiedenen von ihr vertretenen Telekom-Klagen Anträge auf Eröffnung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom gestellt. Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Dabei handelt es sich um so genannte Hilfsanträge. Diese haben wir rein vorsorglich gestellt, da wir weiterhin davon ausgehen, dass die von uns verhandelte Pilotklage zugunsten unserer Mandanten bereits entscheidungsreif ist.“ Nach Ansicht der Kanzlei entspricht dies auch dem von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann vorgelegten Rechtsgutachten.

Das KapMuG tritt am 01.11.2005 in Kraft. Eine Entscheidung über die von TILP Rechtsanwälte gestellten Anträge dürfte erst nach diesem Zeitpunkt ergehen.

Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Unsere jetzt gestellten Anträgen stellen eine vorsorgliche Prozesstaktik dar. Wir unterstützen das Gericht für den von ihm bereits öffentlich angedachten Fall, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vorliegend zur Anwendung zu bringen. Da unsere Kanzlei den Pilotkläger mit dem höchsten Einzelstreitwert vertritt, sehen wir gute Chancen, dass unser Mandant Musterkläger gegen die Deutsche Telekom wird.“

Parallel dazu hat TILP PLLC, die US-Repräsentanz der Kanzlei TILP Rechtsanwälte, am vergangenen Freitag in den USA vor einem Bezirksgericht in New York einen Antrag auf Akteneinsicht und Offenlegung von Beweismitteln gegen am vormaligen US-Prozess gegen die Telekom beteiligte Anwaltskanzleien nach § 1782, Kapitel 28, des United States Codes eingereicht. TILP Rechtsanwälte will damit Einsicht in die Unterlagen erlangen, die die Deutsche Telekom im Rahmen des bereits abgeschlossenen US-Verfahrens vorgelegt hat. § 1782 legt fest, dass ein US-Gericht auf Antrag die Vorlage von Dokumenten sowie Zeugenaussagen anordnen kann, wenn diese in einem ausländischen Prozess benötigt werden. Dazu Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Da den deutschen Kanzleien von der Staatsanwaltschaft nur eingeschränkt Akteneinsicht gewährt wurde, setzen wir darauf, mit dieser Prozesstaktik Erkenntnisse zu erlangen, die wir zugunsten unserer Mandanten hier in Deutschland gegen die Deutsche Telekom verwenden können.“

Das Verfahren gegen die Deutsche Telekom in den USA endete bekanntlich mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 120 Mio. Euro.

WICHTIG – Terminhinweis:

Zu diesem Thema bieten wir am kommenden Donnerstag in Frankfurt am Main interessierten Journalisten ein Hintergrundgespräch an, an dem neben den Rechtsanwälten Andreas Tilp und Peter Gundermann auch Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann von der Universität Tübingen teilnehmen wird. Prof. Dr. Assmann gilt als einer der renommiertesten deutschen Prospekthaftungsexperten, der zu diesem Fall ein Rechtsgutachten erstellt hat. Zudem wurde von Prof. Dr. Assmann eine Stellungnahme zu dem vorgelegten Gegengutachten der Deutschen Telekom erstellt.

Neben Informationen zu den Haftungsfragen des Prozesses sowie der vorliegenden Bedeutung des am 1. November in Kraft tretenden Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stellen wir den teilnehmenden Journalisten diese Gutachten nebst weiteren Unterlagen zur Verfügung.

Das Gespräch findet am kommenden Donnerstag, den 20.10.2005, um 18 Uhr im „Frankfurter Hof“, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main, statt.

Wir bitten höflich um Anmeldung bis spätestens morgen Mittwoch, 13h.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

TILP Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Andreas W. Tilp (0172-7409587)

Rechtsanwalt Peter A. Gundermann (0170-8329900)

Einhornstraße 21

 

72138 Kirchentellinsfurt

 

Telefon (07121) 90 90 90

 

Telefax (07121) 90 90 981

 

E-Mail: tilp@tilp.de

 

www.tilp.de

 

 

Über TILP Rechtsanwälte

 

 

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Miami und New York vertreten. Dort betreut die Kanzlei deutsche und internationale private wie institutionelle Investoren bei US-Sammelklagen („class actions“) und beim „Proactive Portfolio Monitoring“. TILP Rechtsanwälte ist damit die einzige auf Anlegerschutz spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigenen Repräsentanzen und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten.

 

 

Zu den bekanntesten Fällen der Kanzlei gehören (u.a.) Deutsche Telekom, Phoenix, EM.TV, Comroad, Merrill Lynch, Julius Bär, Landesbank Berlin, Göttinger Gruppe, AWD und MLP. Sie hat bisher mehr als ein Dutzend BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte herbeigeführt. In der laufenden US-Sammelklage gegen DaimlerChrysler ist TILP Rechtsanwälte in der Gruppe der führenden Klägerkanzleien vertreten, im Fall Infineon Technologies vertritt sie als einzige deutsche und europäische Kanzlei sogar einen der beiden führenden Kläger.

 

 

Der Kanzleigründer Andreas Tilp vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Er war zudem Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Andreas Tilp ist Referent auf zahlreichen Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a.

 

 

Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung). Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de und www.tilp-pllc.com

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