TILP Rechtsanwälte: Musterprozess gegen die Deutsche Telekom AG wird fortgesetzt

12.01.2009

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 08.01.2009. Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am kommenden Donnerstag, 15. Januar 2009 und voraussichtlich auch am Freitag, 16. Januar 2009 vor dem 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlungen werden jeweils um 10:00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. stattfinden.

Bekanntlich vertritt TILP Rechtsanwälte den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst.

Der Musterprozess soll für rund 17.000 Kläger insbesondere klären, ob der Börsenprospekt fehlerhaft war und daneben auch sonstige Kapitalmarktinformationen falsch waren oder unterlassen wurden.

Für den nunmehrigen ersten Verhandlungstag im neuen Jahr erwartet unsere Kanzlei, dass der Senat mit den Musterparteien den derzeitigen Stand des Verfahrens erörtert.

Der bisherige Prozessverlauf war vor allem durch zweierlei gekennzeichnet: Zum einen durch eine Reihe von Verfahrensfragen, zum anderen durch eine umfangreiche Beweisaufnahme zum Komplex Voicestream, welcher noch nicht abgeschlossen ist. So beabsichtigt der Senat, zu diesem Komplex weitere Zeugen in den USA zu vernehmen, Termine hierfür stehen jedoch noch nicht fest. Verfahrensrechtlich konnte TILP Rechtsanwälte bereits mehrere Erfolge erzielen, so insbesondere die Erweiterung des sogenannten Feststellungsziels mit der Folge, dass das OLG sich mit allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und damit mit sämtlichen von unserer Kanzlei vorgebrachten Angriffen auseinander zu setzen hat. Vor diesem Hintergrund hat TILP Rechtsanwälte beim dafür zuständigen Vorsitzenden Richter Wösthoff beim Landgericht Frankfurt a. M. gemäß § 13 KapMuG die Einbeziehung weiterer sogenannter Streitpunkte in den Musterprozess beantragt. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Mit diesem Antrag führt TILP Rechtsanwälte insbesondere den Komplex der Spitzelaffäre in das Verfahren ein.

Weitere Informationen zum Prozessverlauf entnehmen Sie bitte unseren bisherigen Pressemitteilungen unter www.tilp.de/110.htm.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt unsere Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion“ und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/ CorealCredit Bank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von TILP Rechtsanwälte vertretenen Mandanten als Musterkläger aus – damit vertritt TILP als einzige Kanzlei bereits in drei auf Beklagtenseite unterschiedlichen KapMuG-Fällen den jeweiligen Musterkläger (Stand 16.11.2008).

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“(17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG (www.tilpinternational.com), die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert hat.

* JUVE Handbuch 2008/2009, S. 381 (Kapitalanlegerschutz)

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