TILP Rechtsanwälte: OLG Frankfurt am Main bestimmt zweiten Musterkläger im Telekom-Verfahren – Kritik an verzögernder Prozesstaktik der Deutsche Telekom

17.04.2007

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt bei Tübingen, Berlin, 16. April 2007. TILP Rechtsanwälte vertritt im Massenverfahren gegen die Deutsche Telekom nun auch den Musterkläger aus dem zweiten Börsengang der Telekom im Jahr 1999. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (AZ: 23 Sch 2/06) vom 16. März 2007 hervor, der erst ein dreiviertel Jahr nach Bestimmung des ersten Musterklägers durch das OLG Frankfurt am Main bezüglich des dritten Telekom-Börsengangs erging. Schon damals entschied sich das OLG Frankfurt am Main für einen TILP-Mandanten als Musterkläger, so dass TILP nun beide Telekom-Musterkläger vertritt.

„Unsere Kanzlei hat sich vor allem aus Gründen der Prozessökonomie stets für ein einziges Musterverfahren mit einem Musterkläger ausgesprochen, in dem die rechtlichen Fragen gemeinsam hätten behandelt werden können. Nun gibt es zwei Musterverfahren mit zwei Musterklägern. Positiv ist dabei jedoch, dass wir beide Musterkläger vertreten und dadurch dieses Verfahren nun noch besser beeinflussen können“ erklärt Rechtsanwalt Peter Gundermann von TILP Rechtsanwälte. Bei dem Musterkläger aus der zweiten IPO-Tranche handelt es sich um einen Telekom-Aktionär, dem durch die unrichtigen Angaben der Telekom im damaligen Emissionsprospekt ein Verlust im hohen sechsstelligen Bereich entstanden ist.

Kritik an verzögernder Prozesstaktik der Deutsche Telekom

TILP Rechtsanwälte kritisierte in der Vergangenheit häufig die offen erkennbaren Defizite des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), zum Beispiel in rechtlichen Publikationen oder politischen Gesprächen in Berlin. Nach Auffassung der Kanzlei nutzt die beklagte Deutsche Telekom inzwischen gezielt die Defizite des seit November 2005 gültigen Gesetzes aus. Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann:

„Die Deutsche Telekom nutzt die legislativen Mängel des KapMuG verfahrensverzögernd aus. Durch massenhafte Schriftsätze zum LG Frankfurt am Main versucht sie zum Beispiel, den dort zuständigen Richter Wösthoff zur Prüfung jeder einzelnen Klage zu zwingen, ob diese im Hinblick auf das Musterverfahren jetzt auszusetzen ist. Damit legt sie das Gericht absichtlich lahm. Zudem sorgt sie mit ihren fortlaufend eingebrachten Ergänzungsanträgen zu den Vorlagenbeschlüssen des LG Frankfurt für ein Ping-Pong-Spiel zwischen Landgericht und Oberlandesgericht“.

Nach Auffassung von TILP Rechtsanwälte ist derzeit völlig unklar, wann mit weiteren mündlichen Verhandlungen in diesem Fall gerechnet werden kann.

Im Prozess gegen die Deutsche Telekom AG klagen vor dem Landgericht Frankfurt rund 16.000 geschädigte Telekom-Aktionäre. Weitere rund 17.000 Anleger haben zudem ihre Ansprüche bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) angemeldet.

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen von privaten und institutionellen Investoren sowie von „Family Offices“ engagiert.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über TILP Rechtsanwälte: „Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie „die Szene beherrscht“, andere loben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“. Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat bisher über 45 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es ein "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte als einzige Kanzlei den Musterkläger der zweiten und dritten IPO-Tranche im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag oder dem Bankrechtstag der Bankrechtlichen Vereinigung. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden € in mehreren US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als 6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen wie AHBR, DBVI, PHOENIX und AMIS.

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