TILP Rechtsanwälte: Schadenersatzklagen in Höhe von insgesamt EUR 330.000 gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die Volksbank Wiesbaden sowie Volksbank Stutensee-Hardt eingereicht - Höchstrichterliche Rechtsprechung zu "kick backs" zentraler, Erfolg versprechender Ansatz

16.11.2007

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, Berlin, 15. November 2007. Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte hat bei den Landgerichten Stuttgart, Wiesbaden und Karlsruhe Schadenersatzklagen gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die Volksbank Wiesbaden sowie die Volksbank Stutensee-Hardt im Zusammenhang mit den maroden DG-Immobilienfonds eingereicht. Konkret betroffen sind hiervon die DG-Immobilienfonds Nr. 30, 31 und 35. Der Streitwert der Klagen beläuft sich auf insgesamt EUR 330.000. Mehrere Dutzend weitere Klagen gegen andere Institute stünden in den nächsten Wochen vor weiteren Landgerichten zur Einreichung an.

Auch bei den juristischen Auseinandersetzungen mit den DG Bank Immobilienfonds fokussiert sich die Kanzlei auf die Umsetzung des von ihr erstrittenen BGH-Urteils zu verdeckten Zuwendungen aus dem Dezember 2006, den so genannten "kick backs" (AZ: XI ZR 56/05). Medien und Verbraucherschützer bezeichneten dieses Urteil als Sensation und Meilenstein im Anlegerschutz. Rechtsanwalt Niels Andersen von der Niederlassung Berlin erläutert:

"Wir verklagen diese Banken aufgrund des gegenüber unseren Mandanten unterbliebenen Hinweises auf die Vereinnahmung schon vorab geplanter, versprochener und schließlich auch an diese Banken von der DG Anlage GmbH konkret gezahlten "kick backs" für die Vermittlung geschlossener Immobilienfonds. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Solche verdeckten Zuwendungen bergen immer die Gefahr, dass ein Kunde nicht - wie von der Rechtsprechung gefordert -, anleger- und anlagegerecht, sondern vor allem provisionsorientiert beraten wird". Nach § 667 BGB stünden solche Provisionen den Fondskunden zu, die Banken und Finanzinstitute hätten sie daher ohne Billigung des Kunden nicht hinter dessen Rücken in die eigene Tasche stecken dürfen. Daher hafteten die Banken auf komplette Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen, so Andersen.

Inzwischen hat bereits eine involvierte Volksbank gegenüber der Kanzlei den Erhalt solcher Provisionen zugegeben. Zudem liegen der Kanzlei zu diesen geschlossenen Immobilienfonds Dokumente zur Vertriebsberaterschulung ebenso wie eine interne "Rahmenprovisionsvereinbarung" für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds vor, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass keine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgegeben wurde.

Ein Totalverlust bei den genossenschaftlichen DG Immobilienfonds ist nicht ausgeschlossen

Zahlreiche Anleger, die sich an DG Bank Immobilienfonds der zum DZ FinanzVerbund gehörenden DG Anlagegesellschaft mbH beteiligt haben, müssen derzeit um ihre Anlage fürchten. Die Fonds befinden sich in teilweise besorgniserregendem Zustand, auch ein Totalverlust scheint nicht ausgeschlossen. Die Fonds wurden durch die örtlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt, die sie ihren Kunden empfohlen haben, häufig kombiniert mit einer (Teil-)Finanzierung des Anteilserwerbs. Hierfür erhielten die Banken erhebliche kick-backs, die sie den Kunden verschwiegen. Zu Provisionszahlungen überhaupt verweist die DZ-Bank in ihrer Pressemitteilung zum Jahresabschluss 2006 stolz darauf, dass an die Genossenschaftsbanken Rekordprovisionen von EUR 1,6 Mrd. ausgeschüttet worden seien.

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Private, "Family Offices" oder Institutionelle.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über TILP Rechtsanwälte: "Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie "die Szene beherrscht", andere loben TILP Rechtsanwälte als "engagiert, kompetent und erfahren". Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei". Die britische Legal Week sieht in TILP einen Wegbereiter des "class action"-Geschäfts in Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat bisher über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es ein "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: "Der Etablierte...Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte..." (17/2006). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden EUR in mehreren US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als 6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen wie AHBR, DBVI, PHOENIX, AMIS und Zins-Swaps.

Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group

 

 

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