TILP Rechtsanwälte setzt sich im Telekom-Prozess erneut gegen die Deutsche Telekom durch – Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschließt nach § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vorlage der umfangreichen Zeugenvernehmungen Dr. Sommer, Dr. Eick, Hedberg und Ricke aus dem US-Prozess sowie Aktenvermerke zu dem Gespräch Dr. Sommer/Stanton (VoiceStream) von Anfang März 2000

06.08.2008

TILP Rechtsanwälte

Tübingen/Frankfurt am Main, 5.8.2008. TILP Rechtsanwälte hat sich nach monatelangen schriftsätzlichen Auseinandersetzungen im Telekom-Prozess erneut gegen die Musterbeklagte Deutsche Telekom durchgesetzt. Zuletzt gelang es TILP Rechtsanwälte einen Berichtigungsantrag zum Vorlagebeschluss durchzusetzen und damit das Untersuchungsspektrum des OLG Frankfurt zu erweitern.

Mit Beschluss vom 1.8.2008 gab der 23. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts nun der Deutsche Telekom auf, binnen eines Monats die den VoiceStream-Komplex betreffenden Zeugenvernehmungen der Herren Dr. Sommer, Dr. Eick, Hedberg und Ricke aus dem 2005 durch einen Vergleich über $ 120 Millionen beendeten Schadenersatzverfahrens vor dem Southern District of New York im Frankfurter Mammutprozess vorzulegen. Damit wird ein direkter Abgleich zu den Aussagen dieser Zeugen vor dem OLG Frankfurt möglich. Frühere Versuche von TILP Rechtsanwälte, über Anträge in den USA an diese Unterlagen zu kommen, blieben aufgrund der mehrfachen Interventionen des Telekom-Großaktionärs Bundesrepublik Deutschland, der stets angebliches Hoheitsinteresse geltend gemacht hatte, erfolglos.

Zudem muss die Deutsche Telekom die Aktenvermerke zu dem Gespräch zwischen Ex-Telekom CEO Dr. Sommer und Ex-VoiceStream-Chef Stanton von März 2000 vorlegen. Dagegen sollen die Dokumente rund um die Due Diligence-Prüfungen des VoiceStream-Komplexes sowie andere Unterlagen im US-Verfahren unter Verschluss bleiben.

Noch keine Entscheidung traf der Senat hinsichtlich der Hinzuziehung des Bewertungsgutachtens des Bundesrechnungshofs zum Komplex Telekom-Immobilien. Allerdings hält das OLG den diesbezüglichen Antrag von TILP Rechtsanwälten für zulässig, da es im Beschluss ankündigt, zunächst beim Bundesrechnungshof anzufragen, ob das Dokument tatsächlich der Geheimhaltung unterliege.

Wörtlich führte das Gericht in seinem Beschluss aus: „Die Antragsteller haben in einer für die Durchführung einer Beweisaufnahme ausreichenden Weise vorgetragen, dass bezüglich des Komplexes „Erwerb von VoiceStream“ der Prospekt unrichtig ist“.

OLG erklärt Einbeziehung von Unterlagen aus einem sog. pre-trial-discovery-Verfahren in den USA explizit für zulässig

Das Gericht führt weiter aus: „Entgegen der Ansicht der Musterbeklagten steht einer solchen Anordnung auch nicht die dem deutschen Zivilrecht eigene Ablehnung der pre-trial-discovery entgegen, da aus dieser nicht zwingend folgt, dass die – prozessordnungsgemäß zustande gekommenen – Dokumente aus einer anderen Rechtsordnung keinen Eingang in das Verfahren finden dürfen.“

Dazu Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Diese Aussage ist von rechtsgrundsätzlich erheblicher Bedeutung. Damit wird der Zugang zum Recht für deutsche Investoren auch vor deutschen Gerichten ab sofort bei grenzüberschreitenden Kapitalmarktschäden deutlich erleichtert.“

Deutsche Telekom drohen Konsequenzen im Falle der Nichtvorlage

„Wir begrüßen diesen Beschluss des OLG Frankfurt und sehen uns in unseren massiven Zweifeln an den Zeugenaussagen der früheren Telekom-Spitze nachhaltig bestärkt“, so Rechtsanwalt Peter Gundermann.

Sollte sich die Telekom nicht an die Vorlageanordnung des OLG halten, droht ihr nach §§ 286, 427 Satz 2 ZPO („Folgen der Nichtvorlegung für den Gegner“), dass Behauptungen des Beweisführers, hier des von TILP Rechtsanwälte vertretenen Musterklägers, zu VoiceStream über die Beschaffenheit und Inhalt der Urkunden dann vom Senat als bewiesen angenommen werden.

Die Vorlageanordnung des Frankfurter Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.

Über TILP Rechtsanwälte

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008). Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation Juve nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel v. 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt" (31/2008). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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