Tilp Rechtsanwälte: Strafanzeige gegen Verantwortliche der Südwestbank AG wegen Verdachts auf (versuchten) Prozessbetrug - LG Stuttgart verurteilt die Südwestbank AG wegen verheimlichtemKick-Back auf Schadenersatz

11.12.2012

Strafanzeige gegen Verantwortliche der Sdwestbank AG wegen Verdachts auf (versuchten) Prozessbetrug: LG Stuttgart verurteilt die Sdwestbank AG wegen verheimlichtem Kick-Back auf Schadenersatz i. H. v. EUR 118.806,34 und wirft dieser „unwahren“ Prozessvortrag „wider besseres Wissen“ vor – Strafanzeige gegen den Justiziar Claus Schneider und weitere Verantwortliche der Sdwestbank AG durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereicht

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, den 11.12.2012 Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) hat am gestrigen Montag gegen den Justiziar Dr. Claus Schneider und weitere Verantwortliche der Sdwestbank AG Strafanzeige wegen Verdachts auf (versuchten) Prozessbetrug bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Dies auf Grund der Tatsache, dass das Landgericht (LG) Stuttgart mit Urteil vom 22.11.2012, Az: 6 O 40/12, in einem von TILP betriebenen Anlagehaftungsprozess gegen die Sdwestbank AG deren Justiziar und Prozessbevollm䣨tigten vorwirft, wider besseres Wissen unwahren Prozessvortrag gehalten zu haben. Das LG verurteilte die Sdwestbank AG auf Schadensersatzzahlung in H��von EUR 118.806,34 zuzglich Zinsen auf Grund des Verheimlichens von Kick-Back-Zahlungen an die Bank im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb verschiedener geschlossener DG-Immobilienfonds (Nr. 30, 31, 34 und 35). Die drei klagenden Anleger wurden von der Tbinger Kanzlei TILP, Rechtsanw䬴in Diana R��ld, vertreten, die Sdwestbank AG von der Biberacher Kanzlei RSW Rechtsanw䬴e Steuerberater.

Gegen die Klage lieߠdie beklagte Sdwestbank AG vortragen, der betroffene Kl䧥r sei vom Anlageberater der Sdwestbank AG ber die Kick-Back-Zahlung, auch der H��nach, aufgekl䲴 worden. Auf Grund der Aussage des betroffenen Anlageberaters in einem ebenfalls von TILP gefhrten Parallelprozess kam das LG Stuttgart jedoch zu der ܢerzeugung, dass dieser Prozessvortrag der Sdwestbank AG nicht nur unwahr, sondern auch wider besseres Wissen ihres Justiziars sowie ihres Prozessbevollm䣨tigten erfolgt sei. W��ich heiߴ es in dem Urteil (Seite 16):

„Gem䟠 138 Abs. 1 ZPO haben die Parteien ihre Erkl䲵ng ber tats䣨liche Umst䮤e vollst䮤ig und der Wahrheit gem䟠abzugeben. Angesichts des unaufl��chen Widerspruchs zwischen den protokollierten Angaben des Beraters . . . und dem Vortrag der Beklagten . . . steht fest, dass der Justiziar der Beklagten und der Beklagtenvertreter . . die eindeutige Erkl䲵ng von Herrn . . in ihrem Schriftsatz nicht bercksichtigt haben und ohne n䨥re Erl䵴erung einfach behaupten, ein Hinweis auf die Provision sei erfolgt. Ein Prozessbevollm䣨tigter darf sich die Darstellung seines Mandanten grunds䴺lich ohne Kontrolle ihrer Richtigkeit zu eigen machen . . ., als unwahr erkannte Behauptungen darf er aber nicht vorbringen . . . Dieses erkennbar unwahre Vorbringen . . . Damit steht zugleich fest, dass sie ihren Prozessvortrag zu diesem Punkt wider besseres Wissen gehalten hat.“

Nach Auffassung der Kanzlei TILP stellt unwahrer Sachvortrag in Anlagehaftungsprozessen gegen Banken h䵦ig ein illegales prozesstaktisches Verhalten der beklagten Institute dar. „Es geh��leider seit Jahrzehnten zur illegalen Gesch䦴spraxis vieler Banken, ihren Kunden erhaltene Kick-Back-Zahlungen zu verheimlichen. Dies ist nicht nur unredlich sondern auch untreu. Dieses h䵦ig kriminelle Verhalten setzt sich nunmehr in Gerichtss䬥n durch unwahren Vortrag als Prozesstaktik von Banken fort, damit sch䤩gen sie ihre Kunden ein zweites Mal“, kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp die Entwicklung.

Die so genannte Kick-Back-Rechtsprechung gegen Beratungsbanken hat TILP vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen im Dezember 2006 und Mai 2009 erstritten. Bereits im Jahr 2005 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Urteil vom 16.02.2005, Az: 9 U 171/03) auf eine TILP-Klage hin die Sdwestbank AG rechtskr䦴ig wegen verheimlichter Kick-Back-Zahlungen an den Verm��sverwalter eines ihrer Kunden verurteilt. Insgesamt hat die Kanzlei TILP bis heute ber sechzig Mandate gegen die Sdwestbank AG gefhrt, h䵦ig ging es in diesen ebenfalls um verheimlichte Kick-Back-Zahlungen.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter fr Anlegerrechte

Die Tbinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der fhrenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschlie߬ich fr die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einsch䴺ung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gez䨬t. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2012 "die" Kapitalmarktrechtskanzlei. Die WirtschaftsWoche bezeichnet Andreas Tilp als "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), fr die Sddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanw䬴en" (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2012/2013 des fhrenden Branchenmediums JUVE z䨬t TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei fhrenden Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der fhrenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen geh��und ... das Rechtsgebiet entscheidend gepr䧴 hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, B��n-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich t䴩g. Die Kanzlei hat inzwischen ber 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grunds䴺licher Bedeutung fr Anlegerrechte in Deutschland herbeigefhrt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", fr Verbraucherschtzer ist es ein "bedeutender Etappensieg fr den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskr䦴igen Urteil Schadenersatz fr einen EM.TV-Gesch䤩gten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl gr��n Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkl䧥r in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkl䧥r im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG Mnchen den Musterkl䧥r im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigrnder Andreas Tilp ist fr das Wirtschaftsmagazin Capital: "Der Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anw䬴e ..." (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einsch䴺ung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der "wohl bekannteste Anwalt der Republik" (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverst䮤iger der Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert er sich fr die Interessen gesch䤩gter Investoren beispielsweise in Anh��gen und Gespr䣨srunden im Deutschen Bundestag und vor der Europ䩳chen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbeh�� BaFin, in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest und als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkar䴩gen Seminaren.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
RA Andreas W. Tilp
Einhornstraߥ 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: + 49 7121 909090
Telefax: +49 7121 9090981
E-Mail: sekretariat.tilp@tilp.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell