TILP Rechtsanwälte: Telekom-Prozess - Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am Freitag, 06. November 2009; Verfassungsbeschwerde des Musterklägers gegen willkürliche Beschneidung seiner Verfahrensrechte durch die Frankfurter Gerichte

27.10.2009

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 27.10.2009 - Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Freitag, den 06. November 2009 vor dem 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.

Bekanntlich vertritt TILP Rechtsanwälte den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst und für rund 17.000 Kläger vor allem klären soll, ob der damalige Börsenprospekt fehlerhaft war.

LG und OLG Frankfurt beschneiden Verfahrensrechte des Musterklägers unter Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot

Der Musterkläger hat am 16. Oktober 2009 Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des LG und OLG Frankfurt a. M. eingereicht. Beide Gerichte hatten darin sogenannte Erweiterungsanträge des Musterklägers abgelehnt, mit denen dieser das „Arbeitsprogramm“ des OLG erweitern und präzisieren wollte. „Durch die ablehnenden Beschlüsse der Frankfurter Gerichte ist der Musterkläger nunmehr der Gefahr ausgesetzt, dass im Musterverfahren gar nicht entschieden wird, was Gegenstand des Verfahrens sein muss. Damit werden die Ziele des KapMuG in krasser Weise verfehlt, die Richtersprüche erweisen sich daher als willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ erläutert der renommierte Stuttgarter Verfassungsbeschwerderechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck, welcher die Verfassungsbeschwerde führt.

TILP-Kläger stellen neue Erweiterungsanträge, insbesondere wegen Bilanzfälschung der Deutschen Telekom für die Jahre 1995 bis 1997 sowie Kapitalanlagebetrug zum Börsengang 1996

Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Bonn bereits im Jahr 2005 zu Lasten der Deutschen Telekom AG auf vorsätzliche Falschbilanzierungen für die Jahre 1995 bis 1997 sowie Kapitalanlagebetrug zum ersten Börsengang 1996 (DT1) erkannt. Diese kriminellen Vorgänge waren stets zentrale Vorwürfe von TILP Rechtsanwälte vor Gericht. Um so mehr erstaunt, dass die Frankfurter Gerichte in ihren nunmehr vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffenen Beschlüssen diesen Vorgängen eine eigenständige prospekthaftungsrechtliche Relevanz absprechen. Daher hat TILP Rechtsanwälte für zehn von ihr vertretene beigeladene Kläger mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2009 Erweiterungsanträge gemäß § 13 KapMuG gestellt, u. a. mit dem Ziel festzustellen, dass das Verschweigen der Milliardenrisiken aus den Bilanzfälschungen und dem Kapitalanlagebetrug einen eigenständigen Prospektfehler begründet. „Zum Börsengang DT3 im Jahr 2000 bestanden schadensersatzrechtliche Rückabwicklungsansprüche in Milliardenhöhe gegen die Deutsche Telekom, nämlich all derer, die 1996 in Unkenntnis der Bilanzfälschungen und des Kapitalanlagebetruges Telekom-Aktien erworben haben“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Eventuellen Versuchen der Frankfurter Gerichte, ausgerechnet diesen zentralen Vorwurf unserer Klagen nicht eigenständig zu verhandeln, werden wir weiterhin mit allen rechtlichen Mitteln begegnen“, so Tilp weiter.

Weitere Informationen zum Prozessverlauf entnehmen Sie bitte unseren bisherigen Pressemitteilungen unter www.tilp.de/110.htm sowie dem beigefügten Beitrag von Andreas Tilp aus der Festschrift für Achim Krämer, erschienen im Verlag De Gruyter Recht, Berlin.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt die Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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