TILP Rechtsanwälte: TISAB erstreitet Musterverfahren nach KapMuG gegen Porsche Holding SE sowie die Volkswagen AG

14.04.2016

Porsche-Klagen: TISAB erstreitet Etappensieg - Landgericht Hannover leitet Musterverfahren nach dem KapMuG gegen die Porsche Automobil Holding SE sowie die Volkswagen AG ein – Erfolgschancen der Zivilklagen steigen damit deutlich.

Kirchentellinsfurt, 13.04.2016

Die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TISAB“), eine Schwesterkanzlei der Tübinger Kanzlei TILP, hat heute einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) in den von ihr betriebenen Rechtsstreiten wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen im Jahr 2008 gegen die Porsche Automobil Holding SE („Porsche“) sowie die Volkswagen AG („VW“) vor dem Landgericht („LG“) Hannover erstritten. In diesen Rechtsstreiten geht es um die damals gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Der jetzige Vorlagebeschluss leitet zwingend das Musterverfahren nach KapMuG ein, welches vor dem Oberlandesgericht („OLG“) Celle durchzuführen ist.

„Dies stellt einen wichtigen Etappensieg für die von uns vertretenen Kläger dar“, resümiert Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer der TISAB. „Denn erfahrungsgemäß werden die Erfolgschancen der Kläger mit der Durchführung eines Musterverfahrens deutlich erhöht“, ergänzt Tilp, dessen Kanzlei TILP bereits erfolgreich die Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG geführt hat.

TISAB vertritt vor dem LG Hannover in insgesamt drei Klagen ( Az.

18 O 89/15, 18 O 96/15, 18 O 175/15) 32 institutionelle Kläger mit einer gesamten Klagesumme von EUR 3.399.148.188,10, denen Geschäfte in VW-Aktien von 102 institutionellen Investoren aus aller Welt zugrunde liegen.

Bislang waren von anderen deutschen Land- und Oberlandesgerichten die Klagen von Investoren, die auf Täuschung bzw. Irreführung des Marktes durch Porsche durch die Vorgänge im Jahr 2008 gestützt wurden, allesamt abgewiesen worden. Auch das Strafverfahren gegen die damaligen Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation vor dem Landgericht Stuttgart endete im März dieses Jahres vorläufig mit einem Freispruch für die verantwortlichen Manager. Mit der jetzt von TISAB erreichten Einleitung eines Musterverfahrens vor dem OLG Celle könnte sich das Blatt für die Anleger wenden.

„Das Landgericht Hannover stellt sich mit seiner heutigen Entscheidung gegen die Argumentation von Porsche, wonach unsere Klagen aufgrund einer angeblich eindeutigen Sach- und Rechtslage abweisungsreif seien“, erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner. „Das Landgericht teilt vielmehr unsere Rechtsauffassung, dass die bisherigen Zivil- und Strafurteile keine Vorentscheidung zugunsten von Porsche bedeutet haben“, fährt Wegner fort.

Zwar hat das LG Hannover einzelne von den Klägern beantragte Feststellungsziele nicht in seinen Vorlagebeschluss aufgenommen, aus Sicht von TISAB stellt dies jedoch keinen Makel dar. „Entscheidend ist, dass das Landgericht Hannover die Durchführung eines Musterverfahrens für notwendig erachtet und angeordnet hat. Aus unserer Sicht gegebenenfalls noch erforderliche weitere Feststellungsziele können von uns beim Oberlandesgericht Celle jederzeit beantragt werden“, betont Tilp.

Mit der Bestellung des Musterklägers durch das OLG Celle dürfte bis Ende 2016 zu rechnen sein.

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