Tilp Rechtsanwälte: Zehn-Punkte-Aktionsprogramm zur Reform des Anlegerschutzes

20.10.2008

Tilp Rechtsanwälte

Milliardenschwere Finanzspritzen und Staatsgarantien für Banken und andere Finanzdienstleister, spektakuläre Insolvenzen einstmals renommierter Emittenten, Millionen betroffener Anleger, alleine hierzulande zehntausende geschädigte Zertifikate-Anleger: Die augenblickliche Finanzmarktkrise hat weltweit einen (Re-)Regulierungsbedarf offenbart – auch in Berlin beginnen nun die Diskussionen um Verantwortlichkeiten, Managerhaftung und erforderliche legislative Reformen.

Vor diesem Hintergrund stellt Rechtsanwalt Andreas Tilp, ein erfahrener Praktiker auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts und Sachverständiger der Corporate Governance-Regierungskommission, im Rahmen einer Pressekonferenz ein

Zehn-Punkte-Aktionsprogramm zur Reform des Anlegerschutzes

in Deutschland vor, zu der wir Sie herzlich einladen. Das Aktionsprogramm nimmt konkreten Bezug zur aktuellen Situation und den nun erforderlichen Schritten für den Gesetzgeber.

Die Pressekonferenz findet am Donnerstag, den 23.10.2008 um 10 Uhr im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz (http://www.tagungszentrum-bpk.de/), Schiffbauerdamm 40, Berlin-Mitte, in Raum III statt.

Anmeldung: Wir bitten Sie, sich aus organisatorischen Gründen bis Dienstag, den 21.10.2008 per Email an Frau Heike Reutter, heike.reutter@tilp.de oder per Fax 07121 90909-81 anzumelden. Für Rückfragen zur Pressekonferenz steht Ihnen Stephan Holzinger, Sprecher der Kanzlei TILP, gerne unter Tel. 0175/5930897 zur Verfügung. Vielen Dank.

Über TILP Rechtsanwälte:

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer . . . die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008). Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

Die Globalisierung der Kapitalmärkte erfordert auch grenzüberschreitendes Denken und Handeln gerade für einen effektiven Investorenschutz: TILP ist auch hierbei ein Schrittmacher. Inzwischen schenken zahlreiche institutionelle Investoren mit einem kumulierten Anlagevermögen von weit mehr als einer Billion € in rund einem Dutzend US-Individual- und Sammelklagen der amerikanischen Schwesterkanzlei von TILP Rechtsanwälte, der rechtlich eigenständigen US-Kanzlei TILP PLLC aus New York City, ihr Vertrauen (www.tilp.com). Das US-Geschäft nannte JUVE „herausragend“ (JUVE 2006/2007). Sogar die renommierte britische Legal Week sieht in TILP einen Wegbereiter des „class action“-Geschäfts in Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden (12/2006).

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (DER SPIEGEL v. 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von TILP Rechtsanwälte vertretenen Musterkläger aus – damit vertritt TILP in drei von fünf laufenden KapMuG-Fällen den Musterkläger, so viel wie keine andere Kanzlei aus diesem Rechtsgebiet.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt" (31/2008). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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