TILP Rechtsanwaltsgesellschaft: Dieselgate-Anlegerklagen - Landgericht Stuttgart weist Ablehnungsgesuche der Volkswagen AG gegen den Richter am LG Dr. Fabian Richter Reuschle als unbegründet zurück

07.06.2018

Kirchentellinsfurt 06.06.2018

Mit Beschluss vom 05.06.2018 hat das Landgericht (LG) Stuttgart zunächst in fünf ausgewählten Pilotverfahren die Ablehnungsgesuche der Volkswagen AG (VW) gegen den Richter am LG Dr. Fabian Richter Reuschle zurückgewiesen.

Bekanntlich wurde VW vor dem LG Stuttgart in über 100 Verfahren von Anlegern auf Schadensersatz verklagt, welche aufgrund des Dieselgate-Abgasskandales Verluste in Wertpapieren, vor allem in VW-Aktien erlitten haben. Diese Klagen werden vor verschiedenen Kammern des LG Stuttgart geführt. In sämtlichen vor der 22. Zivilkammer anhängigen Verfahren hat VW am 31.01.2018 den Richter am LG Dr. Fabian Richter Reuschle wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das LG hatte daraufhin mit den Parteien vereinbart, zunächst lediglich in fünf ausgewählten Pilotverfahren (zu den Aktenzeichen 22 AR 2/17 Kap, 22 O 198/16, 22 O 78/17, 22 O 101/17 und 22 O 76/17) über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden und erst nach Eintritt der Rechtskraft, der die Ablehnungsgesuche in diesen fünf Verfahren betreffenden Entscheidungen über die entsprechenden Ablehnungsgesuche in den anderen betroffenen Klagen zu entscheiden. Der jetzige Zurückweisungsbeschluss erging durch drei andere Richter der 22. Zivilkammer des LG Stuttgart.

Die Anlegerklagen gegen VW in Stuttgart werden von der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) geführt. TILP führt vor den Landgerichten in Braunschweig und Stuttgart weit über 1000 Anlegerklagen gegen VW in Sachen Dieselgate. Ihre Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig den Musterkläger sowie weitere hunderte institutionelle Investoren gegen VW. Die erste mündliche Verhandlung wurde dort auf den 03.09.2018 anberaumt.

„Das Landgericht Stuttgart hat am 05.06.2018 in fünf ausgewählten Pilotverfahren die Ablehnungsgesuche der Volkswagen AG gegen den Richter am LG Dr. Richter Reuschle mit einem sorgfältig begründeten 46-seitigen Beschluss zurückgewiesen. Der Versuch von VW, einen ihr unliebsamen Richter kalt zu stellen, ist damit gescheitert“, kommentiert Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP den gestrigen Beschluss. „VW hat nunmehr die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart. Wir sind gespannt, ob VW zu diesem Mittel greift. Nach Analyse der jetzigen Entscheidungsgründe erachten wir die Erfolgschancen von VW dafür als gering“, schließt Tilp.

Den Beschluss des LG Stuttgart finden Sie unter www.tilp.de/node/1227

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