TILP Rechtsanwaltsgesellschaft: Lebensversicherungszweitmarkt-Fonds GAF Active Life 1 und 2: Erstes obsiegendes Urteil - Landgericht Stuttgart verurteilt Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG nach Anerkenntnis der Klagforderung durch die Bank zur Zahlung von rund 82.000,- Euro Schadensersatz

31.10.2011

Kirchentellinsfurt, den 31.10.2011 – Mit von TILP erstrittenem Urteil vom 21.10.2011 hat das Landgericht (LG) Stuttgart, AZ: 12 O 115/11, die Volksbank Herrenberg-Rottenburg eG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 82.867,96 Euro nebst Zinsen verurteilt. Neben der ursprünglich geleisteten Einlage in Höhe von rund 69.000,- Euro und der Erstattung sämtlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erhält die von TILP vertretene Klägerin somit auch den geforderten entgangenen Gewinn in Höhe von 4 % p.a. ersetzt. Das Urteil ist noch mit der Berufung angreifbar.

Mehrere tausend Anleger betroffen

Bei GAF Active Life 1 und 2 handelt es sich um geschlossene Fonds, welche insbesondere von Volks- und Raiffeisenbanken an mehrere tausend Anleger vertrieben wurden. Das Konzept dieser Fonds bestand darin, US-Lebensversicherungen auf dem dortigen Zweitmarkt über eine in den USA errichtete Treuhandgesellschaft mit deutlichen Abschlägen gegenüber der jeweiligen Ablaufleistung, jedoch über dem von der Versicherung gebotenen Rückkaufswert zu erwerben. Die Beteiligungsgesellschaften sollten die Policen bis zum Eintritt des Versicherungsfalles bedienen und sodann die Ablaufleistungen vereinnahmen. Die Überschüsse würden somit aus der Differenz zwischen den Ablaufleistungen der Versicherungen einerseits und dem Kaufpreis der Policen, den weiter zu leistenden Prämienzahlungen und sonstigen Kosten andererseits resultieren.

Konzept gescheitert

Dieses Konzept ging jedoch nicht auf, und die prospektierten Ausschüttungen konnten nur deutlich reduziert bzw. gar nicht an die Anleger ausgezahlt werden. Die Geschäftsführung erklärte dies damit, dass entgegen den ursprünglichen Annahmen sowohl die Anzahl der fälligen Policen als auch der Rückfluss in US-Dollar deutlich geringer ausfielen als vormals angenommen. Für die Fondsgesellschaften bedeutet dies, dass die jeweiligen Ablaufleistungen nicht wie prognostiziert vereinnahmt werden konnten, und dass insbesondere die Prämienzahlungen auf die einzelnen Versicherungsverträge länger zu erbringen waren bzw. sind als kalkuliert und dementsprechend höhere Kosten verursachen. Nach derzeitigem Stand müssen etwaige Rückflüsse aus fälligen Policen auf unabsehbare Zeit vollständig für Prämienzahlungen und sonstige Kosten aufgewendet werden.

LG äußert grundlegende Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit

In der mündlichen Verhandlung hatte das LG Stuttgart gegenüber der beklagten Volksbank sowie der GENO Asset Finance GmbH, die die Fonds konzipiert hatte und die dem Rechtsstreit auf Seiten der Volksbank beigetreten war, grundlegende Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Anlagen geäußert, da die Anlegergelder in einem auffällig geringen Maße in die eigentlichen Investitionsobjekte, nämlich Lebensversicherungspolicen investiert wurden, andererseits jedoch ganz erhebliche Mittel für Anschaffungsnebenkosten und sogenannte weiche Kosten aufgewendet wurden. Des Weiteren wurde die Klägerin entgegen der inzwischen ständigen, von TILP erstrittenen Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) auch nicht ordnungsgemäß über die Provisionen aufgeklärt, die die Volksbank im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Beteiligungen vereinnahmte, berichtet TILP-Anwalt Axel Wegner.

Volles Anerkenntnis der Klagforderung durch die beklagte Volksbank

Vor diesem Hintergrund sah sich die Volksbank offenbar gezwungen, die Klageforderung in vollem Umfang anzuerkennen. Ein Motiv hierfür dürfte auch darin gelegen haben, ein streitiges Urteil zu vermeiden, in dem die Falschberatung der Klägerin durch die Beklagte ausführlich begründet worden wäre. Denn bezeichnenderweise ist bislang, soweit ersichtlich, noch kein Urteil in Sachen GAF Active Life 1 und 2 bekannt geworden, obwohl mehrere tausend Anleger durch diese Beteiligungen geschädigt worden sind. Ein großer Teil der Anleger hat offenbar das außergerichtliche Vergleichsangebot der Volksbanken angenommen, das die Übernahme der Beteiligungen gegen Erstattung von 90 % (GAF Active Life 1) bzw. 75 % (GAF Active Life 2) der jeweiligen Nominaleinlagen vorsah.

„Diejenigen Anleger, die sich bisher mit dem Vergleichsangebot der Volksbanken in Sachen GAF Active Life 1 und 2 nicht zufrieden gegeben haben, dürften grundsätzlich sehr gute Chancen haben, ihren Schaden vollständig ersetzt zu erhalten“, erläutert Rechtsanwalt Wegner.

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (vgl. auch www.tilp.de):

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“ – vormals TILP Rechtsanwälte) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht. JUVE bewertet TILP als „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen … die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte … Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte …“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich für die Interessen geschädigter Investoren beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

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