TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Bayer-Anlegerklagen - Landgericht Köln ebnet Weg für Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Bayer AG im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme

16.12.2021

Köln/Kirchentellinsfurt, 15.12.2021


Die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat mit gestern zugestelltem Beschluss in einem von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) geführten Verfahren die Veröffentlichung des von TILP gestellten Antrags auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Bundesanzeiger beschlossen.

Damit hat das Landgericht die Weichen gestellt, um vom Oberlandesgericht Köln bindend feststellen zu lassen, ob die Bayer AG dem Kapitalmarkt wesentliche Risiken der Übernahme des US-Konzerns Monsanto seit September 2016 pflichtwidrig verschwiegen und sich gegenüber Anlegern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat.  TILP vertritt in den Bayer Anlegerklagen eine Vielzahl privater Anleger und über 250 institutionelle Investoren. Das Gesamtvolumen dieser Klagen, die schon anhängig sind bzw. vor dem möglichen Eintritt der Verjährung zum 31. Dezember 2021 noch anhängig gemacht werden, beträgt weit über eine Milliarde Euro.  „Die klagenden Investoren werfen Bayer insbesondere vor, den Kapitalmarkt über die wirtschaftlichen Risiken getäuscht zu haben, welche die in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit Glyphosat und dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup für Bayer infolge der Monsanto-Übernahme mit sich brachten“, sagt TILP Anwalt Axel Wegner. „Im Zeitraum zwischen der Verkündung des ersten glyphosatbezogenen Urteils im Fall von Dewayne Johnson am 10. August 2018 und dem zweiten Urteil im Fall von Edwin Hardeman am 28. März 2019 sank der Kurs der Bayer-Aktie von über 93 Euro auf circa 56 Euro und damit um knapp 40 Prozent. Die Schäden der Anleger durch diese immensen Kursverluste sind Gegenstand der jetzigen Klagen“, führt TILP Anwalt Christian Herrmann ergänzend aus.   Investoren, die im Zeitraum vom 14. September 2016 bis 19. März 2019 (jeweils einschließlich) Aktien der Bayer AG erworben haben, können noch bis zum Jahresende 2021 ihre Ansprüche klageweise gegen die Bayer AG geltend machen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 droht der Eintritt der Verjährung für diese Ansprüche. Geschädigte Anleger sollten daher unverzüglich aktiv werden. 

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