TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Kanzlei TILP initiiert Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG

26.06.2018

Daimler-Anlegerklagen: Kanzlei TILP initiiert Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen seit spätestens 2014 begangener diverser Marktmanipulationen aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen vor dem Landgericht Stuttgart – Ansprüche in Milliardenhöhe drohen - Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.daimler-klage.de

Kirchentellinsfurt, 23.06.2018

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am gestrigen Freitag, den 22. Juni 2018, vor dem Landgericht (LG) Stuttgart ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG initiiert.

„Nach dem Prüfungsergebnis unserer Kanzlei hat die Daimler AG (Daimler) jedenfalls seit 2014 diverse Marktmanipulationen begangen, weil sie dem Kapitalmarkt die immensen Risiken aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verschwiegen hat“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Beispielsweise hat Herr Dr. Zetsche per Interview bereits am 26. September 2015 erklärt, dass Daimler – anders als die Volkswagen AG – kein unzulässiges Defeat Device in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, sagt TILP-Anwalt Axel Wegner. Zetsche wörtlich: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.“

Aus prozesstaktischen Gründen hat TILP den Antrag auf Einleitung des Musterverfahrens zunächst nur in einer einzigen Pilotklage gestellt, um möglichst schnell den Eintrag seines KapMuG-Musterverfahrensantrages in das Klageregister des Bundesanzeigers zu erreichen, der formell das Musterverfahren einleitet. Diese Strategie hatte TILP bereits im Oktober 2015 auch in Sachen Anlegerklagen wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG (VW) erfolgreich angewandt, und vertritt heute zusammen mit ihrer Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) mehr als 2000 private wie institutionellen Kläger mit einer Gesamtklageforderung von rund 5,4 Mrd. Euro gegen VW, darunter den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. „Da unsere Kanzlei von einem sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von mindestens 12,25% pro Kaufpreis allein hinsichtlich der Daimler-Aktie ausgeht, sehen wir ein potentielles Anspruchsvolumen gegen die Daimler AG im Milliardenbereich“, sagt Rechtsanwalt Tilp.

„Im Hinblick auf das Oberlandesgericht Stuttgart war unser jetziger Antrag in besonderem Maße geboten, da sich dieses in den Stuttgarter Anlegerklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Dieselgate unverständlicher Weise seit nunmehr über 15 Monaten Zeit lässt, auch nur über die Zulässigkeit des dortigen Verfahrens zu entscheiden“, erläutert Rechtsanwalt Wegner. „Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend Anleger und Investoren, um die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Daimler AG zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, dass die TILP-Gruppe auch in diesem Musterverfahren den Musterkläger vertreten wird, dem allein nach dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen“, fährt Wegner fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.

Nach dem rechtlichen Prüfergebnis von TILP hat sich Daimler wegen einer Reihe von falschen und unterlassenen Kapitalmarktinformationen, insbesondere in Finanzberichten, gegenüber seinen Aktionären und Anleiheerwerbern schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Erwerbe von Aktien und Anleihen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 11. Juni 2018, wobei sowohl Anleger, die die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben, anspruchsberechtigt sind.

TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.

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