TILP Rechtsanwaltsgesellschaft: Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG: Sachverständigengutachten zum Oberlandesgericht München untermauert die Aktionärsklagen – verschwiegener Wertberichtigungsbedarf in Höhe von über 860 Mio. Euro bereits im September 2007 - erste mündliche Verhandlung voraussichtlich noch dieses Jahr.

23.08.2013

Kirchentellinsfurt/München, den 22.08.2013 – Am gestrigen Mittwoch hat der Musterkläger im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG") gegen die HRE vor dem Oberlandesgericht („OLG“) München ein Sachverständigengutachten eingereicht, welches die von ihm geltend gemachten Schadensersatzansprüche von knapp 1 Milliarde Euro untermauert. Das Gutachten belegt, dass die Hypo Real Estate Holding AG („HRE“) ab Juli 2007 die Kapitalmärkte falsch informiert hat. Der Sachverständige legt insbesondere dar, dass die von der HRE mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Januar 2008 vermeldete Wertberichtigung von 390 Mio. Euro auf deren CDO-Bestand deutlich verspätet und der Höhe nach völlig unzureichend war. Bereits im September 2007, zum Zeitpunkt der Herausgabe des Börsenzulassungsprospekts im Rahmen der Depfa-Übernahme, habe sich der gesamte Wertberichtigungsbedarf im CDO-Bestand der HRE auf mindestens 860 Mio. Euro belaufen.

Der Musterkläger, Rechtsanwalt Wefers, wird von TILP vertreten. Das Gutachten wurde erstellt vom Sachverständigen Dr. Gerald A. Preidl, einem ausgewiesenen Experten für Derivate und komplexe Finanzprodukte, von der Londoner Valere Capital Partners LLP.

„Das Gutachten untermauert in mehrerlei Hinsicht die vom Musterkläger geltend gemachten Ansprüche, vor allem wegen unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen in 2007 und 2008 sowie Prospekthaftung nach dem Börsengesetz. Der Bund als Eigentümer der HRE sollte die jetzt auch gutachterlich belegten Fakten nutzen, diese Altlasten der HRE zu bereinigen um ihr damit eine geordnete Reintegration in die Wirtschaft zu gewährleisten“, empfiehlt der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Das HRE-Musterverfahren war im Januar 2011 durch Bestimmung von Rechtsanwalt Wefers zum Musterkläger vor dem KapMuG-Fachsenat des OLG München unter dem Vorsitzenden Richter Guido Kotschy eröffnet worden. Nach umfangreicher Vorbereitung des Verfahrens rechnet TILP noch mit einer ersten mündlichen Verhandlung im November oder Dezember diesen Jahres.

Hintergrund:

Die HRE ist eine seit 2009 verstaatlichte deutsche Bankenholding mit Sitz in München. Als erste deutsche Bank erhielt sie im Rahmen der sogenannten Finanzkrise staatliche Garantiezusagen in dreistelliger Milliardenhöhe und beansprucht Garantien aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin.

Im Sommer 2007 hatte sie die in Irland ansässige Pfandbriefbank Depfa übernommen.

TILP führt vor dem Landgericht München I rund 40 Schadensersatzklagen gegen die HRE. Darunter befindet sich auch das Verfahren des Musterklägers Wefers, in welchem über 900 Mio. Euro zzgl. Zinsen aus abgetretenem Recht verschiedener institutioneller Investoren gefordert wird. Mit den Aktionärsklagen werden diverse Schadensersatzansprüche gegen die HRE wegen einer Vielzahl kapitalmarktrechtlicher Verstöße im Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 geltend gemacht.

Im Januar 2011 wurde vor dem OLG München ein Musterverfahren nach dem KapMuG gegen die HRE eröffnet. Da es vor dem OLG noch zu keiner mündlichen Verhandlung gekommen ist, gilt für das Musterverfahren das zum November 2012 gründlich reformierte KapMuG, welches insbesondere die Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses zwischen den Musterparteien eingeführt hat.

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