TILP Rechtsanwaltsgesellschaft: Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag eingereicht

21.12.2017

Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gestellt – Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.steinhoff-sammelklage.de

Kirchentellinsfurt, 20.12.2017

Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche.

Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als „Penny Stock“ zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.

Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend.

Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. „Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff“, erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.

„Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein Naturereignis“, sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi mit der deutschen Sammelkage“, fährt Tilp fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell