Tobias Hoefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Viernheimer St. Josef Krankenhauses bestellt

07.07.2006

Hack Hoefer

* Erste Gespräche zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für Mitarbeiter

* Krankenhausbetrieb wird fortgeführt

* Lösungsansätze für Sanierung liegen bereits vor

Mannheim/Viernheim, den 3. Juli 2006

Das Amtsgericht Darmstadt hat als zuständiges Insolvenzgericht den Mannheimer Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hack Hoefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Viernheimer St. Josef Krankenhauses bestellt. Das Krankenhaus hat heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt.

Hoefer und sein Team werden sich nun so schnell wie möglich in die Aktionsfelder des St. Josef Krankenhauses einarbeiten, „um den gegenwärtigen Zustand des Krankenhauses zu verstehen“, wie Hoefer sagte. Die Kanzlei Hack Hoefer ist ausschließlich auf Insolvenzverwaltung spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Sanierung von Betrieben speziell im Gesundheitsbereich.

Die Unterlagen, die der erst vor Monatsfrist bestellte Sachwalter Horst Piepenburg vorgelegt habe, seien professionell aufbereitet: „Dies erleichtert uns die notwendigen Gespräche, um den Betrieb reibungslos fortführen und die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die 75 Mitarbeiter des Krankenhauses so schnell wie möglich sicherstellen zu können“, so Hoefer. Darüber hinaus sei sein erster Eindruck, dass das Krankenhaus voraussichtlich auch dauerhaft fortgeführt werden könne.

„Auf den Lösungsansätzen, die der Sachwalter in den vergangenen vier Wochen verfolgt hat, können wir im Interesse des Gläubigerschutzes wie der Betriebsfortführung aufbauen. Wir wollen zügig eine Lösung finden, die den Interessen des Krankenhausträgers, der Mitarbeiter, der Patienten, der Lieferanten und der Einwohner Viernheims gerecht wird“, sagte Hoefer.

In ersten Gesprächen mit der Arbeitsverwaltung und einer Geschäftsbank will der vorläufige Insolvenzverwalter nun zunächst die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die 75 Mitarbeiter des St. Josef Krankenhauses sicherstellen. Der gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bestehende Anspruch auf Insolvenzgeld bewahrt Arbeitnehmer vor Gehaltsausfall, falls deren Arbeitgeber insolvent geworden ist. Das Insolvenzgeld sichert Löhne und Gehälter bis zur Höhe des Nettobetrags der Beitragsbemessungsgrenze von 5.200 Euro für die letzten drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Das St. Josef Krankenhaus hatte sich als Belegkrankenhaus in den vergangenen Jahren an die neuen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Kündigung der Kreditlinien durch die regionale Sparkasse Anfang Juni 2006 hatte der Träger des Krankenhauses einen Sachwalter bestellt, der den Krankenhausbetrieb fortführen und sanieren sollte.

Das St. Josef Krankenhaus musste wegen Zahlungsunfähigkeit den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Das Viernheimer Krankenhaus versorgt jährlich alleine rund 4.000 Notfallpatienten.

Thomas SCHULZ

 

 

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