Tsambikakis & Partner baut Strafrecht und Steuerstrafrecht in Stuttgart mit Thorsten Zebisch und Dr. Alexander Kubik aus

01.02.2019

Stuttgart/Köln, 31.01.2019: Die auf Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht spezialisierte Kanzlei Tsambikakis & Partner setzt ihren Wachstumskurs fort. Ab 1. April 2019 verstärken Thorsten Zebisch (46) als Partner und Dr. Alexander Kubik (34) als Associate die Niederlassung in Stuttgart. Der erfahrene Strafprozessrechts-, Medizinstraf- und Steuerstrafrechtsexperte Zebisch und der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Dr. Kubik wechseln von der renommierten Stuttgarter Boutique QUEDENFELD Rechtsanwälte in das Team von Tsambikakis & Partner.

Thorsten Zebisch, bisher Partner bei QUEDENFELD, ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA). Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Verteidigung in Steuer- und Medizinstrafsachen sowie die strafprozessuale Begleitung in Wirtschaftsstrafverfahren. So wurde er zuletzt im EN-Storage-Verfahren am Stuttgarter Landgericht – dem mit einer Schadenssumme von 93 Millionen Euro nach Flowtex größten Verfahren um Bilanz- und Anlegerbetrug in Baden-Württemberg – in das Verteidigerteam des vormaligen Geschäftsführers Lutz Beier zur prozessualen Begleitung geholt. Daneben führte Zebisch das Verteidigerteam im gegen einen Geschäftsführer-Gesellschafter von Spielhallen im süddeutschen Raum gerichteten Umfangsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Aber auch im Medizinstrafrecht ist Zebisch regelmäßig gefragt, nicht zuletzt aufgrund seiner Expertise in Abrechnungssachen. Hier vertritt und berät er aktuell verschiedene Kliniken u.a. bei Vorwürfen des Abrechnungsbetruges (Upcoding).

Thorsten Zebisch ist unter anderem Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e. V. sowie Mitglied des Vorstandes der renommierten Juristischen Gesellschaft Tübingen e.V., dem Förderverein der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Er studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Mailand. Während des Referendariats im Landgerichtsbezirk Tübingen war er im Zentralen Rechtsservice der Audi AG in Ingolstadt aktiv. Ab 2002 war er für Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte in Reutlingen tätig, seit 2008 als Partner. Zusammen mit Dr. Dietrich Quedenfeld und Axel G. Sauer gründete er im Januar 2015 die Kanzlei QUEDENFELD Rechtsanwälte. Nunmehr holt ihn Tsambikakis als Partner in das Stuttgarter Büro.

Dr. Alexander Kubik studierte Rechtswissenschaften in Passau und konzentrierte sich bereits hier auf das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Er promovierte 2014 an der Universität Passau zu einem Thema im Zusammenhang mit Verständigungen im Strafverfahren. Seit 2016 war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei QUEDENFELD Rechtsanwälte tätig. Dr. Kubik ist Mitglied in diversen straf- und wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigungen und erwartet in Kürze die Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht.

„Mit dem Wechsel von Thorsten Zebisch und Dr. Alexander Kubik können wir unsere strafrechtliche und steuerstrafrechtliche Beratung im süddeutschen Raum signifikant verstärken“, betont Kanzleigründer Prof. Dr. Michael Tsambikakis. „Thorsten Zebisch bringt umfassende forensische Erfahrung mit und wird bundesweit strafrechtliche und medizinstrafrechtliche Verfahren für uns führen. Mit Dr. Alexander Kubik bildet er ein eingespieltes Team, das sich weit über Stuttgart hinaus einen sehr guten Ruf erarbeitet hat.“

Erst im Oktober 2018 wechselte der Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtsexperte Dr. Florian Bach von Kullen Müller Zinser zu Tsambikakis & Partner in das Stuttgarter Büro. Im Juli 2018 hatte der renommierte Experte für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance Hans-Peter Huber das Berliner Büro verstärkt. Im April war mit Florian Schmidt ein erfahrener Strafverteidiger von Dr. Felix Dörr & Kollegen in das Team um Partner Ole Mückenberger in Frankfurt gewechselt. Ende 2017 schloss sich mit Prof. Dr. Frank Saliger einer der renommiertesten Wirtschaftsstrafrechtler in Deutschland als Of Counsel der Kanzlei an.

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