über den aktuellen Verlauf des von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) geführten Gerichtsverfahrens zum DG-Fonds Nr. 35 vor dem Landgericht Frankfurt a.M. sowie dessen Verkündungstermin vom 27.11.2007

29.11.2007

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)

Wie bereits am 30.10.2007 in seiner mündlichen Verhandlung angekündigt, hat das Landgericht Frankfurt a.M. nunmehr mit Beschluss vom 27.11.2007 das o.g. erstinstanzliche Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verjährungsfrage in einem derzeit laufenden Berufungsverfahren ausgesetzt. Gegen diesen Aussetzungsbeschluss, der hrp in den nächsten Tagen in schriftlicher Form vorliegen wird, wird die Kanzlei in jedem Fall Beschwerde einlegen. "Aus unserer bzw. Kläger- und Anlegersicht ist eine Aussetzung des Verfahrens in keinem Fall prozessdienlich, da das derzeitige Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. nicht von uns geführt wird. Durch den Aussetzungsbeschluss würde der weitere Vortrag zu den einzelnen Prospektfehlern, die von uns mit einem Sachverständigengutachten belegt werden, unberücksichtigt bleiben", kritisiert Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von hrp den Beschluss.

"Wir kritisieren daher die Entscheidung des Landgerichts, denn unserer Auffassung nach liegt keine Verjährung vor", so Dr. Brockmann weiter. "Aufgrund der von uns gutachterlich nachgewiesenen Prospektfehler sind wir davon überzeugt, dass sich die DZ Bank schadensersatzpflichtig gemacht hat."

Hahn Rechtsanwälte liegen darüber hinaus Sachverständigengutachten u.a. zu den ebenfalls vor Gericht anhängigen DG-Fonds 30, 34 und 36 vor, die auch wesentliche Prospektfehler offenbaren. Vor dem Landgericht Berlin hat hrp ein Verfahren für einen DG-Fonds-Nr. 30-Geschädigten übernommen, dessen mündliche Verhandlung ursprünglich für den 27.11.2007 terminiert war. Dieser Termin ist aus dienstlichen Gründen vom Landgericht nunmehr auf den 16.04.2008 verlegt worden. Zudem rechnet hrp für den DG-Fonds-Nr. 36 mit einer Berufungsentscheidung durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Frühjahr nächsten Jahres.

Des Weiteren bereitet hrp zurzeit zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die beratenden und vermittelnden örtlichen Raiffeisen- und Volksbanken sowie die Südwestbank wegen Falschberatung vor. Hierzu Anwältin Dr. Brockmann: "Auch hier beurteilen wir die Erfolgsaussichten für geschädigte Anleger als sehr gut."

Mittlerweile liegen hrp von zahlreichen Raiffeisen- und Volksbanken außergerichtliche Vergleichsangebote in Höhe von 20 % bzw. 25 % vor. Einzelne Volks- und Raiffeisenbanken sind allerdings bereits jetzt bereit, wesentlich höhere Quoten anzubieten. "Die Volks- und Raiffeisenbanken sind gut beraten, den einzelnen Kunden bereits jetzt akzeptable Vergleiche anzubieten, da das "Spielen auf Zeit" teuer werden könnte", so Dr. Brockmann. hrp führt bereits mit zahlreichen Raiffeisen- und Volksbanken Nachverhandlungen.

Über den weiteren - gerichtlichen und außergerichtlichen - Verlauf der DG-Fonds-Misere halten wir Sie auf dem Laufenden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Dr. Brockmann und ich jederzeit gern unter Telefon 0421/246 85-0 zur Verfügung.

Uta Gellert

 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)

 

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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören gemäß JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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