Übernahmepläne Edeka-Kaiser’s Tengelmann: Freshfields berät REWE bei erfolgreicher Beschwerde gegen Ministererlaubnis

14.07.2016

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die REWE-Zentralfinanz eG und REWE Markt GmbH („REWE“) erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Eilrechtsschutzverfahren gegen die Ministererlaubnis zur geplanten Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA vertreten.

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf ordnete am 12. Juli 2016 wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis die aufschiebende Wirkung der Beschwerde u.a. von REWE an (Az.: VI – Kart 3/16 (V)). In einer summarischen Prüfung führte der Senat unter anderem die Besorgnis der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers sowie rechtliche und tatsächliche Mängel bei der Arbeitsplatzsicherung als Gründe für die Anordnung an, die nunmehr im Hauptsacheverfahren detailliert zu prüfen sind. Die Fusion darf deshalb einstweilen nicht vollzogen werden.

Freshfields begleitet REWE seit 2014 bei ihren Einwänden gegen die Übernahme aller restlichen Filialen von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka. Das Bundeskartellamt hatte im März 2015 die geplante Übernahme untersagt. Auch im anschließend von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann angestrengten Ministererlaubnisverfahren hat Freshfields REWE vertreten. Zudem vertritt Freshfields REWE auch im Hauptsacheverfahren bezüglich der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis.

Das Mandat wird aus einem gemischten Team der Praxisgruppen Kartell- und Arbeitsrecht geführt. Das Freshfields-Team umfasst Andreas Röhling (Kartellrecht), Dr. Elmar Schnitker (Arbeitsrecht), Dr. Jan Christoph Höft, Dr. Florian Huerkamp (beide Kartellrecht) und Dr. Ulrich Sittard (Arbeitsrecht). REWE wurde inhouse beraten von Volker Dürschlag (Leiter Recht) und Frau Dr. Vanessa Farmand (Kartellrecht)

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