Unzulässige Werbung der Messe Frankfurt: Veranstalter der Euromold mit GvW Graf von Westphalen erfolgreich

19.06.2015

Das LG Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der drei Gesellschaften der Messe Frankfurt die Nutzung von E-Mail-Adressen untersagt worden war, die eine der beklagten Messegesellschaften von dem Gastveranstalter Demat erhalten und dann an die beiden anderen Beklagten für Werbezwecke weitergegeben hatte. Mit Urteil vom 16. 6. 2015 hat das Gericht festgestellt, dass die Messe Frankfurt GmbH und die Mesago Messe Frankfurt GmbH rechtswidrig E-Mails an Aussteller und Kunden der Fachmesse Euromold versandt haben, um für eine eigene konkurrierende Fachmesse der Messe Frankfurt zu werben. Mitverantwortlich ist die Messe Frankfurt Venue GmbH, von der die beiden anderen Gesellschaften die E-Mail-Adressen erhalten hatten.

GvW Graf von Westphalen hat die Demat, den Veranstalter der Euromold, im Widerspruchsverfahren begleitet.

Euromold, die weltgrößte Messe für Werkzeug-, Modell- und Formenbau, Design, Additive Fertigung und Produktentwicklung, wird seit 21 Jahren erfolgreich in Frankfurt durchgeführt. Die Messe Frankfurt plant am alten Standort der Euromold eine eigene konkurrierende Messe. In diesem Zusammenhang hatte man u.a. Aussteller und Kunden von Euromold angeschrieben, und zwar mit Daten, die man von der Demat erhalten hatte und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten.

E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt eine unzulässige Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar, so das Gericht in den Entscheidungsgründen. Das Gericht ging insbesondere davon aus, dass die Frankfurter Messegesellschaften die Adressdaten nicht direkt von den Ausstellern und Kunden von Euromold erhalten hatte. Eine mutmaßliche Einwilligung der Adressaten genüge aus wettbewerbs- ebenso wie datenschutzrechtlicher Sicht nicht.

Euromold hat mit GvW jetzt auch Schadensersatzklage gegen die Messe Frankfurt eingereicht. Gegenstand sind Schadensersatzansprüche wegen der vorgenannten Verletzung wettbewerbsrechtlicher Regelungen sowie wegen der aus Sicht der Euromold durch die Messe Frankfurt ungerechtfertigt ausgesprochenen Kündigung des Rahmenvertrages über die Nutzung von Aussteller-Flächen auf der Messe Frankfurt. Die Kündigung war der Grund, weshalb sich die Euromold zum Umzug nach Düsseldorf gezwungen sah.

GvW hat Euromold durch die Frankfurter Anwälte Dr. Frank Süß (Litigation, Federführung), Christian Kusulis (UWG) und Johannes Schuhmann (Immobilienwirtschaftsrecht) beraten.

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