VENTAS Services GmbH: Voller Optimismus in die Zukunft

16.07.2019

Amtsgericht bestätigt Antrag auf Eigenverwaltung – Geschäftsbetrieb geht vollumfänglich weiter

Seit gut sieben Jahren gibt es das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Ziel der neuen Verordnung war damals wie heute, dass sich in Schieflage geratene Unternehmen mithilfe der Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) selbst helfen und sanieren können. Eben dieses Ziel hat nun auch die VENTAS Services GmbH vor Augen, die jetzt Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat. Unterstützt wird der Münchner Facility-Dienstleister dabei von Sanie-rungsexperte Thomas Planer (Planer & Kollegen GmbH, Landsberg), der zur Umsetzung der Sanierung und zur fachgerechten Begleitung von VENTAS-Geschäftsführer Thomas von Hedemann engagiert wurde.

Bestandsaufnahme und Neuausrichtung

Laut Beschluss des Amtsgerichts München befindet sich die VENTAS Services GmbH seit dem 24. Juni 2019 in der vorläufigen Eigenverwaltung. Für den Sanierungsexperten Thomas Planer liegt der Fokus des Insolvenzverfahrens eindeutig auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens: „Durch die modernisierte Insolvenzordnung und die damit verbundene Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung um Thomas von Hedemann in vollem Umfang handlungsfähig“. Das bedeutet konkret für alle Mitarbeiter, Kunden und Partner von VENTAS: Der Geschäftsbetrieb geht vollumfänglich weiter, die Gehälter sind gesichert und die Kunden können weiterhin auf VENTAS-Dienstleistungen zählen.

Der angehende Prozess ist deshalb zu keinem Zeitpunkt als das Ende von VENTAS zu sehen, sondern laut Thomas Planer vielmehr als Standortbestimmung und wichtiger Schritt hin zu einer Neuausrichtung: „Insolvenz in Eigenverwaltung ist nur möglich, wenn das Unternehmen über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt“. Da beides auf VENTAS zutrifft, ist er äußerst zuversichtlich, was den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens betrifft. Als Grundsteine des Erfolgs im laufenden Verfahren wertet Planer eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern und Kunden sowie die konsequente Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Planer weiter: „Gemeinsam werden wir den gesamten Betrieb auf den Kopf stellen, Prozesse durchleuchten und neu definieren – und die VENTAS Services GmbH wieder fit machen für eine gesicherte Zukunft auf eigenen Beinen.“

VENTAS – Facility Services aus einer Hand

Die VENTAS Services GmbH (http://www.ventas-services.de) ist ein mittelständisches Unternehmen aus der Nähe von München. Gegründet 2013, hat es früh seinen Fokus auf Facility Dienstleistungen, Gebäude¬reinigung, Hausmeistertätigkeiten, Grünanlagepflege und Gebäudebetreuung gelegt. Ob infrastrukturelle, kaufmännische oder technische Dienste – mit verschiedenen Facility-Bausteinen zur Bewirtschaftung und Verwaltung von Gebäuden bietet VENTAS stets maßgeschneiderte Leistungen. Durch die langjährige Erfahrung, die regionale Spezialisierung, klare Strukturierung und dank eines Netzwerks aus erfahrenen

Fachkräften, können die Facility-Profis flexibel und kurzfristig reagieren – und allen Kunden stets einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort garantieren. Die VENTAS Services GmbH beschäftigt rund 50 Mitar-beiter und hat ihren Hauptsitz in Unterhaching.

Planer & Kollegen GmbH:

Die Planer & Kollegen GmbH (www.planerundkollegen.de) ist eine der führenden Unternehmens-beratungen mit dem Schwerpunkt Sanierungsberatung in Deutschland. Die von Thomas Planer 1988 gegründete Firma gibt inhabergeführten, kleinen und mittelständischen Unternehmen praxisorientierte Hilfe. Als Experten für die so genannte „Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO“ haben die Sanierungsberater bundesweit eine der ersten nach diesem Verfahren durchgeführten Sanierungen be-gleitet und sich seither erfolgreich darauf spezialisiert. Seit Inkrafttreten des ESUG im Jahr 2012 führte die Planer & Kollegen GmbH über 100 Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich durch und ist somit einer der erfolgreichsten Sanierer in Deutschland.

Eigenverwaltung nach § 270a InsO

Die Eigenverwaltung nach § 270a InsO ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung. Es kann zum Einsatz kommen, wenn eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist, das Unternehmen gleichwohl über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt. Die Eigenverwaltung bedeutet, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit über sein Unternehmen behält und insoweit Herr des Geschehens bleibt – anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt. Bei der Eigenverwaltung agiert der Unternehmer selbst als Insolvenzverwalter. Dabei bestellt das Gericht einen so genannten Sachwalter, der das Verfahren überwacht und sicherstellt, dass die Gläubiger im Vergleich zur so genannten Regelinsolvenz keine Nachteile hinnehmen müssen. Da die Unternehmer selbst meist nicht über das nötige Know-how verfügen, kommt hier der Sanierungs- und Insolvenzverwalter ins Spiel. In enger Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung geht er auf Gläubiger, Banken und Partner zu, um alle Beteiligten sowie das Insolvenzgericht in den Prozess einzubinden. Professionalität, Kompetenz und Transparenz in der Durch¬führung sorgen für Vertrauen – die wichtigste Säule für eine letztlich erfolgreiche Sanierung.

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