Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum: Kürzung der Zuschüsse bei Energieberatungen sorgt für Verunsicherung in Wohnungseigentümergemeinschaften
WiE fordert Planungssicherheit für WEGs / Strukturbedingt langsamere Entscheidungsfindungsprozesse erschweren energetische Sanierungen
07.08.2024. Die Förderung der Energieberatungen durch den Bund fällt ab heute, 07. August, deutlich geringer aus. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert diese sehr kurzfristige Änderung und bemängelt, dass vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt sind, da sie aufgrund der längeren Entscheidungsfindungsprozesse häufig erst später zum Zug kommen.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestern angekündigt hat, wird angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ab heute der Zuschuss für die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) von 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Gleichzeitig sinken die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die seit heute beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen.
Das bedeutet: Die Höchstförderung beträgt bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten nun maximal 850 Euro (statt bisher 1.700 Euro). Wohneigentümergemeinschaften können zudem für die Erläuterung des Berichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung durch den Energieberater einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal 250 Euro beantragen. Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit maximal 650 Euro (vorher 1.300 Euro) gefördert.
„Gerade Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen eine verlässliche Perspektive“
Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert nicht nur, dass die Höhe der Förderung reduziert wird, sondern auch die sehr kurzfristige Änderung. „Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) brauchen eine verlässliche Perspektive, was die Förderprogramme angeht, da bei ihnen die Entscheidungsfindungen strukturbedingt und aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes langwierig sind“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. WEGs müssen zunächst in der Eigentümerversammlung einen Beschluss über die Beauftragung eines Energieeffizienzexperten fassen, bevor sie diesen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan beauftragen und die Förderung beantragen. Dabei spielt auch die Höhe der Förderung für die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung eine Rolle. „Ein Hin und Her bei den Fördermitteln sorgt gerade bei WEGs für große Verunsicherung, denn wenn die Fördermittel jetzt schon knapp werden, fragen sich die Eigentümer nun, ob der Fördertopf ganz leer sein wird, wenn sie mit ihrer Entscheidungsfindung so weit sind“, so Dr. von Möller. „Eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die Beschlussfassung sieht anders aus.“
Energieberatung ist wichtig für die Entscheidungsfindung in WEGs
Die jetzt beschlossene Kürzung sei außerdem kontraproduktiv, um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen. „Damit setzt die Bundesregierung ein falsches Zeichen“, kritisiert Dr. von Möller. Gerade in Wohnungseigentümergemeinschaften, wo die energetische Sanierung des Gebäudes häufig sehr kostenintensiv ist, sei der individuelle Sanierungsfahrplan elementar, um die Sanierung anzugehen und Schritt für Schritt aufeinander abzustimmen. Dabei fungiert der Energieberater als externer Fachexperte, der Diskussionspunkte ausräumen und damit die Entscheidungsfindung in Richtung energetische Sanierung unterstützen kann. „Dass hier jetzt an dieser Stelle deutlich weniger Geld zur Verfügung steht, ist nicht nachvollziehbar“, so Dr. von Möller. „Wenn die Klimawende gelingen soll, müssen die Wohnungseigentümer*innen miteinbezogen werden. In Deutschland gibt es aktuell rund 10 Millionen Eigentumswohnungen, das sind rund ein Viertel aller Wohnimmobilien“, so Dr. von Möller.
Über WiE
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweit aktiver Verbraucherschutzverband mit rund 15.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de