Verfahren gewonnen – BEITEN BURKHARDT erwirkt Grundsatzurteil für deutsche Zulieferindustrie: FORD muss Zulieferer MITEC Schadenersatz zahlen

15.12.2015

Das Oberlandesgericht Jena hat mit seinem Urteil vom 8. Dezember 2015 zugunsten der BEITEN BURKHARDT Mandantin MITEC entschieden: Der Autobauer muss wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen Schadenersatz an MITEC zahlen.

BEITEN BURKHARDT hat in dem Verfahren argumentiert, dass FORD für die Weitergabe von MITEC-Zeichnungen an andere Zulieferer Schadenersatz zu leisten habe. Das OLG Jena folgte nun dieser Auffassung und begründete seine Entscheidung mit dem Pflichtverstoß seitens FORD, die Geschäftsgeheimnisse der MITEC AG zu wahren und nicht an Konkurrenten weiter zu geben. Rechte an den Zeichnungen habe der Autobauer nicht erworben. Bei seiner Entscheidung stützte sich der 5. Senat des OLG Jena insbesondere auf ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kam, dass die Produkte von MITEC von anderen FORD-Zulieferern nachgebaut worden waren. (Urt. v. 08.12.2015, Az. 5 U 1042/12)

Das Gericht folgte in nahezu allen Punkten der Auffassung von BEITEN BURKHARDT und wies mit seiner Entscheidung die Berufung der FORD Motor Company gegen ein Urteil des Landgerichts Meiningen von 2012 zurück. Dieses hatte MITEC ebenfalls Schadensersatz zugesprochen, die Zahlungspflicht von FORD seinerzeit allerdings mit dem vorzeitigen Aus einer langfristigen Liefervereinbarung mit dem Thüringer Unternehmen begründet.

Ein Team um den Partner Dr. Christof Aha berät die MITEC AG seit Beginn des Rechtsstreits vor sechs Jahren und gewann bereits verschiedene Prozesse, u.a. über die Zuständigkeit deutscher Gerichte nach dreijähriger Verhandlung über alle Instanzen.

Berater MITEC AG:

BEITEN BURKHARDT: Die Partner Dr. Christof Aha (Federführung), Dr. Guido Ruegenberg (beide Prozessführung, Frankfurt), Dr. Axel von Walter sowie Associate Gudrun Schumacher (beide IP, München).

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