Verjährung im VW-Dieselskandal: Diese Rechte haben betroffene Verbraucher dennoch

15.12.2020

Potsdam, 14. Dezember 2020. Die verantwortlichen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) erläuterten heute, dass die Schadensersatzansprüche im Rahmen des VW-Dieselskandals bereits seit 2019 verjährt sind. “Die Rechte von betroffenen Verbrauchern sind dennoch nicht komplett erloschen. Es besteht die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Sollte der BGH das Software-Update von VW zudem im Februar als illegal bewerten, würde die Verjährung sogar von vorn beginnen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er vertritt mit der Kanzlei Goldenstein mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal und ist unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich.

Das bedeutet die Entscheidung der BGH-Richter

“Die Richter am BGH haben sich heute dahingehend positioniert, dass die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Schummelmotor EA 189 keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie sich erst im Jahr 2019 oder später juristisch gegen diesen Betrug gewehrt haben. Da VW die Öffentlichkeit Ende 2015 über den Skandal informierte, endete die dreijährige Verjährungsfrist am 1. Januar 2019, argumentierten die Richter. Ein endgültiges Urteil in der Sache wird bereits zeitnah erwartet.

Für betroffene Verbraucher bedeutet diese Rechtsauffassung, dass sie ihre manipulierten PKW nicht länger gegen die Zahlung von Schadensersatz an VW zurückgeben können. Das Urteil wird mehrere Tausend Kläger betreffen, die im Jahr 2019 oder 2020 juristisch gegen VW vorgegangen sind. Für PKW-Besitzer von manipulierten Fahrzeugen mit anderen Motoren als dem VW-Motor EA 189 hat die Entscheidung jedoch keine Relevanz”, erklärt Goldenstein. Er ergänzt:

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher trotz der Verjährung

“Trotz der eingetretenen Verjährung sind die Rechte von betroffenen Verbrauchern jedoch nicht komplett erloschen: Einerseits besteht die Möglichkeit der Durchsetzung von Restschadensersatz. Diese Option hat der Gesetzgeber geschaffen, damit Verbraucher auch nach dem Eintritt der Verjährung noch für die wirtschaftliche Bereicherung durch einen Betrug entschädigt werden. Auf diese Weise lässt sich bis zu zehn Jahre nach dem Bekanntwerden eines Betruges oder einer sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen. Die betroffenen Fahrzeuge müssen die PKW-Besitzer in diesem Fall jedoch behalten.

Zudem könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH nämlich mit der Legalität des Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die PKW sauber machen. Doch es enthält ebenfalls eine Abschalteinrichtung, über dessen Legalität der BGH im kommenden Jahr entscheiden muss.

Sollten die Richter am Bundesgerichtshof das Software-Update von VW als illegal bewerten, müsste der Wolfsburger Konzern sämtliche betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen. Allein in Deutschland würde dies rund 2,5 Millionen PKW betreffen. Die Besitzer dieser Autos hätten zudem wieder die Möglichkeit, Schadensersatz in der Sache durchzusetzen und die PKW an VW zurückzugeben. Eine Verurteilung würde den VW-Abgasskandal quasi von vorn beginnen lassen.”

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem heutigen Verfahren ging es um die Klage des Halters eines VW Touran. In dem Fahrzeug wurde ein Motor des Typs EA189 eingebaut. Die Abgasreinigung dieses Motors wurde nachweislich manipuliert, sodass das Fahrzeug im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstieß als im tatsächlichen Straßengebrauch.

Aus diesem Grund ging der PKW-Halter im Jahr 2019 juristisch gegen VW vor und forderte die Rückabwicklung des manipulierten Autos gegen die Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger zunächst Recht gab, wurde die Klage in der nächsthöheren Instanz von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen. Die Stuttgarter Richter erklärten, dass die Rechte des VW-Halters bereits verjährt seien. Nun soll am BGH geklärt werden, ob diese Auffassung korrekt ist.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein

Die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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