Verstärkung im Arbeitsrecht - Ehemaliger Personalleiter der WGZ BANK Dr. Andreas Fülbier wird Of Counsel bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner

27.12.2016

Zum Januar 2017 wird Dr. Andreas Fülbier (56) als Of Counsel das Düsseldorfer Büro von Hoffmann Liebs Fritsch & Partner im Bereich Arbeitsrecht verstärken. Zuvor war er langjähriger Syndikusrechtsanwalt der WGZ BANK und verantwortete als Bereichsleiter Personal mehr als 17 Jahre neben sämtlichen arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen auch alle Themen rund um die strategische Ausrichtung der Personalarbeit, das Personalmanagement inkl. der Vergütung und Altersversorgung sowie die Personalentwicklung und das Personalmarketing

Dr. Andreas Fülbier startete seine berufliche Laufbahn mit einer Banklehre bei der Dresdner Bank AG. Nach dem Wehrdienst absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsrecht an der Universität Bielefeld. Nach einem Einsatz als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Bankrecht und Abschluss der Promotion an der Universität Köln begann er 1991 als Syndikusanwalt im Bereich Recht und Beteiligungen bei der WGZ BANK. U.a. als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung, Compliance- und Geldwäschebeauftragter war er ab 1995 dreieinhalb Jahre für die Deutsche Hypotheken Bank (Actiengesellschaft) in Hannover tätig, bevor er 1999 als Bereichsleiter Personal zur WGZ BANK zurückkehrte. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Themenbereich Geldwäschebekämpfung und Bankaufsichtsrecht sowie gefragter Referent für arbeitsrechtsrechtliche, vergütungsregulatorische und personalstrategische Fragestellungen.

Dr. Andreas Fülbier wird bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner schwerpunktmäßig im Bereich individuelles und kollektives Arbeitsrecht tätig sein. Aufgrund seines Werdegangs und seiner Expertise wird er sich insbesondere dem arbeitsrechtlichen Beratungsbedarf im Bankensektor widmen.

Heiko Langer und Wolfgang Bucksch freuen sich auf den neuen Kollegen: „Andreas Fülbier wird unser Arbeitsrechts-Team und die HLFP-Bankrechtspraxis mit seinen Tätigkeitsschwerpunkten im Bankensektor hervorragend ergänzen. Gemeinsam werden wir unser Beratungsangebot im Bereich Banken und Versicherungen weiter ausbauen und so in Zukunft für unsere Mandanten inhaltlich und personell noch breiter aufgestellt sein.“ Das nunmehr siebenköpfige Dezernat Arbeitsrecht verfügt über langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.

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