Vienna Life unterliegt vor dem Landgericht München – Witt Rechtsanwälte haben richtig argumentiert

26.03.2018

Im Fall eines Versicherten gegen die Vienna Life Lebensversicherung AG hat die Beklagte eine ihrer wenigen Niederlagen jetzt vor dem Landgericht München I kassiert. Bisher gingen die meisten Prozesse im Hinblick auf Widerspruch gegen den Versicherer verloren.

Zum Ende des Jahres 2004 war eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach ab dem 01.01.2005 angelegte Gelder bei Auszahlung voll mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern seien. Diese Änderung motivierte viele Anleger, Gelder noch in 2004 in Rentenversicherungspolicen zu investieren. Auch der Kläger legte Mitte 2004 einen Geldbetrag über ein Beitragsdepot in eine fondsgebundene Lebensversicherung der Vienna Life an.

2010 kündigte er seine Police und erhielt nur etwa ein Fünftel seiner eingezahlten Beträge zurück. Die Vienna Life wies in ihrer Endabrechnung Kostenpositionen und Verluste aus, die für ihn völlig intransparent waren. Höchst unzufrieden mit dem Ergebnis entschloss sich der Anleger, die Anwälte der Kanzlei Witt Rechtsanwälte Part GmbB mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Die Kanzlei ist auf den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht hoch spezialisiert und mehrfach ausgezeichnet.

Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Thomas Franken vertiefte sich in die Materie und fand mehrere Ansatzpunkte, den Versicherungsträger anzugehen. Er widerrief die Lebensversicherung und klagte neben den eingezahlten Beiträgen auch die Zinsen ein. Rechtsanwalt Franken hinterfragte auch die Police “Selecta 2001/5 Primes Life One Dynamic 124“, in die sein Mandant über den Vertrag investiert hatte, im Detail. Die vom Versicherer im Laufe der Zeit gemachten Angaben und gelieferten Unterlagen zu der Anlage der investierten Gelder zeichneten im vorliegenden Fall ein undurchsichtiges und teils widersprüchliches Bild. Das Gericht urteilte hierzu, dass „… ein nachvollziehbarer Sachvortrag der Beklagten … trotz wiederholter Hinweise des Gerichts …“ fehlte (Az.: 26 O 10574/17).

Der Anleger, der die Kanzlei Witt Rechtsanwälte Part GmbB beauftragt hat, kann sich nun freuen; das Gericht hat mit seinem Urteil von Ende Januar dem Kläger die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge nebst Verzugszinsen zugesprochen.

Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt und der Versicherer hat in der Zwischenzeit Berufung eingelegt. Partner Thomas Franken zeigt sich davon unbeeindruckt: „Ich bin sehr optimistisch, dass das Oberlandesgericht das Urteil vom Landgericht München bestätigen wird. Das könnte weiteren Anlegern, die in Kapitallebensversicherungen von Vienna Life investiert haben, Mut machen, sich nicht mit den verbliebenen Resten aus undurchsichtigen Abrechnungen abspeisen zu lassen und große Verluste ihrer eingezahlten Gelder hinnehmen zu müssen.“ Eventuell könnte sich das akribische Vorgehen von Witt Rechtsanwälte aber auch auf weitere fondsgebundene Lebensversicherungen übertragen lassen.

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