VIP 4 Medienfonds: Knochen für die Anleger
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft
Bremen, Hamburg, München. Mit Schreiben vom 25. Februar 2008 unterbreitet
die Abadi & Co. Securities Ltd. Anlegern des VIP Medienfonds 4 ein Kauf-Angebot
bezüglich ihrer Anteile. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen
der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte ist dieses Angebot das Papier nicht wert, auf
dem es steht. Die Kanzlei vertritt inzwischen rund 1.000 Anleger der VIP
Medienfondsgesellschaften.
Besonderes Augenmerk legt Gieschen auf Punkt 13 der „Allgemeinen
Bedingungen“, die Teil des Angebots sind. In diesem Punkt ist geregelt, dass der
Anleger sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft, den
Treuhänder, die Komplementärin der Gesellschaft, die Initiatoren, den Vermittler
Commerzbank und die HypoVereinsbank an die Abadi Gruppe mitveräußert und
abtritt: „Hier wird deutlich, was die eigentliche Intention dieses Angebotes ist. Dem
Anleger wird damit jede Möglichkeit genommen, Schadenersatzansprüche gegen
die HypoVereinsbank, die Commerzbank oder andere Beteiligte durchzusetzen.“
KWAG Rechtsanwälten ist es in den vergangenen Wochen wiederholt gelungen,
Klagen sowohl gegen die HypoVereinsbank als auch gegen die Commerzbank zu
gewinnen, in deren Ergebnis die Anleger nicht nur vollständig von den
Darlehensverbindlichkeiten freigestellt werden, sondern darüber hinaus das
eingezahlte Eigenkapital erstattet bekommen und sie von sämtlichen weiteren
Verpflichtungen freigestellt werden.
Gieschen kritisiert das Angebot scharf: „Sollte der einzelne Anleger dieses nur
noch als unverschämt zu bezeichnende Angebot der Abadi Gruppe annehmen, so
erhält er lediglich noch die Knochen, während das Fleisch bei der
HypoVereinsbank beziehungsweise der Commerzbank verbleibt. Beide Banken
haben über Provisionen und Darlehenszinsen gut an der Fondskonstruktion
verdient. Sie suchen jetzt nach einem billigen Weg, aus der Haftung für das
Fondsdesaster herauszukommen. Nach unserer Einschätzung wird man die Abadi
Gruppe hier als reinen Strohmann für die HypoVereinsbank ansehen können.“
Einzig positiv an dem Abadi Angebot ist nach Gieschens Auffassung, dass dem
Anleger nun auch von dieser Seite deutlich vorgerechnet wird, wie es um seine
Beteiligung bestellt ist. Entgegen den werbewirksamen Anpreisungen zum
Zeitpunkt des Vertriebes der Anlage, bei dem von einer „115% Kapitalgarantie“ die
Rede gewesen ist, bekommt der Anleger in diesem Angebot nun schwarz auf weiß
mitgeteilt, dass er bei einer Beteiligung von 50.000,00 € am Ende der Laufzeit im
Jahre 2014 nur noch mit einer Ausschüttung von 9.500,00 € rechnen kann.“
Gieschen rät strikt von der Annahme des Angebots ab: „Es gibt für die Anleger
überhaupt keinen Grund, dieses Angebot jetzt anzunehmen. Nach den jüngsten
Urteilen des Landgerichtes München gegen die HypoVereinsbank ist für VIP 4
Anleger nun auch die Frage der Verjährung ausgehebelt, so dass die Anleger
nach wie vor die beiden solventen Anspruchsgegner Commerzbank und
HypoVereinsbank in Regress für diesen Desasterfonds nehmen können. Mit der
Annahme des Abadi Angebotes wäre diese Möglichkeit für den einzelnen Anleger
ein für alle Mal vom Tisch.“
Auch wundert sich Gieschen, wie die Abadi Gruppe in Besitz der Daten der
einzelnen VIP 4 Anleger gekommen ist. Das Angebot wird an jeden einzelnen
Anleger adressiert versandt. Diese Daten können nur von der VIP
Geschäftsführung stammen. Dies ist für Gieschen ein weiteres pikantes Detail am
Rande, insbesondere vor dem Hintergrund der Weigerung der Geschäftsführung,
dem neu gewählten Anlegerbeirat die Adressdaten der Anleger zur Verfügung zu
stellen.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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