VIP 4 Medienfonds: Knochen für die Anleger

05.03.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft

Bremen, Hamburg, München. Mit Schreiben vom 25. Februar 2008 unterbreitet

die Abadi & Co. Securities Ltd. Anlegern des VIP Medienfonds 4 ein Kauf-Angebot

bezüglich ihrer Anteile. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen

der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte ist dieses Angebot das Papier nicht wert, auf

dem es steht. Die Kanzlei vertritt inzwischen rund 1.000 Anleger der VIP

Medienfondsgesellschaften.

Besonderes Augenmerk legt Gieschen auf Punkt 13 der „Allgemeinen

Bedingungen“, die Teil des Angebots sind. In diesem Punkt ist geregelt, dass der

Anleger sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft, den

Treuhänder, die Komplementärin der Gesellschaft, die Initiatoren, den Vermittler

Commerzbank und die HypoVereinsbank an die Abadi Gruppe mitveräußert und

abtritt: „Hier wird deutlich, was die eigentliche Intention dieses Angebotes ist. Dem

Anleger wird damit jede Möglichkeit genommen, Schadenersatzansprüche gegen

die HypoVereinsbank, die Commerzbank oder andere Beteiligte durchzusetzen.“

KWAG Rechtsanwälten ist es in den vergangenen Wochen wiederholt gelungen,

Klagen sowohl gegen die HypoVereinsbank als auch gegen die Commerzbank zu

gewinnen, in deren Ergebnis die Anleger nicht nur vollständig von den

Darlehensverbindlichkeiten freigestellt werden, sondern darüber hinaus das

eingezahlte Eigenkapital erstattet bekommen und sie von sämtlichen weiteren

Verpflichtungen freigestellt werden.

Gieschen kritisiert das Angebot scharf: „Sollte der einzelne Anleger dieses nur

noch als unverschämt zu bezeichnende Angebot der Abadi Gruppe annehmen, so

erhält er lediglich noch die Knochen, während das Fleisch bei der

HypoVereinsbank beziehungsweise der Commerzbank verbleibt. Beide Banken

haben über Provisionen und Darlehenszinsen gut an der Fondskonstruktion

verdient. Sie suchen jetzt nach einem billigen Weg, aus der Haftung für das

Fondsdesaster herauszukommen. Nach unserer Einschätzung wird man die Abadi

Gruppe hier als reinen Strohmann für die HypoVereinsbank ansehen können.“

Einzig positiv an dem Abadi Angebot ist nach Gieschens Auffassung, dass dem

Anleger nun auch von dieser Seite deutlich vorgerechnet wird, wie es um seine

Beteiligung bestellt ist. Entgegen den werbewirksamen Anpreisungen zum

Zeitpunkt des Vertriebes der Anlage, bei dem von einer „115% Kapitalgarantie“ die

Rede gewesen ist, bekommt der Anleger in diesem Angebot nun schwarz auf weiß

mitgeteilt, dass er bei einer Beteiligung von 50.000,00 € am Ende der Laufzeit im

Jahre 2014 nur noch mit einer Ausschüttung von 9.500,00 € rechnen kann.“

Gieschen rät strikt von der Annahme des Angebots ab: „Es gibt für die Anleger

überhaupt keinen Grund, dieses Angebot jetzt anzunehmen. Nach den jüngsten

Urteilen des Landgerichtes München gegen die HypoVereinsbank ist für VIP 4

Anleger nun auch die Frage der Verjährung ausgehebelt, so dass die Anleger

nach wie vor die beiden solventen Anspruchsgegner Commerzbank und

HypoVereinsbank in Regress für diesen Desasterfonds nehmen können. Mit der

Annahme des Abadi Angebotes wäre diese Möglichkeit für den einzelnen Anleger

ein für alle Mal vom Tisch.“

Auch wundert sich Gieschen, wie die Abadi Gruppe in Besitz der Daten der

einzelnen VIP 4 Anleger gekommen ist. Das Angebot wird an jeden einzelnen

Anleger adressiert versandt. Diese Daten können nur von der VIP

Geschäftsführung stammen. Dies ist für Gieschen ein weiteres pikantes Detail am

Rande, insbesondere vor dem Hintergrund der Weigerung der Geschäftsführung,

dem neu gewählten Anlegerbeirat die Adressdaten der Anleger zur Verfügung zu

stellen.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Lise-Meitner-Straße 2

28359 Bremen

Tel. 0421 5209 480

Fax 0421 5209 489

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