von Buttlar Rechtsanwälte: Commerzbank spielt auf Zeit

04.10.2011

04.10.2011 - Am Mittwoch, den 28.09.2011, fand die Gesellschafterversammlung des CFB Fonds Nr. 130 in Düsseldorf statt. Wesentliche Erkenntnis der Versammlung war, dass kein Grund zum Optimismus besteht. Das hat die Versammlungsleitung mehrfach ausdrücklich hervorgehoben. Trotz großer Bemühungen und hohem Einsatz gestaltet sich das Unterfangen, einen Mieter zu finden, der eine Immobilie dieser Größenordnung mietet, als äußerst schwierig.

Die Ausgangslage

Der CFB-Fonds Nr. 130 vermietete einen Gebäudekomplex mit rund 47.000 qm in Frankfurt am Main an die Deutsche Börse, der speziell nach den Wünschen des Mieters entwickelt und gebaut wurde. Für den Erwerb der Immobilie investierte der Fonds insgesamt 160 Millionen Euro. Das Projekt finanzierte der Fonds mit Eigenkapital von 100 Millionen Euro und mit einem Hypothekendarlehen der HypoVereinsbank über 85 Millionen Euro.

Die Krise

Seitdem die Deutsche Börse den auf 10 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag nicht verlängerte und hierauf Ende März 2011 auszog, steht die Immobilie leer. Der Fonds erhält somit keine Mieteinnahmen, muss aber weiterhin neben den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Raten auf Zins und Tilgung des Hypothekendarlehens bezahlen, dessen Restschuld noch rund 80 Millionen Euro beträgt. Sobald deshalb die Liquiditätsreserve des Fonds von knapp 40 Millionen Euro aufgebraucht ist, muss der Fonds die Immobilie entweder verkaufen oder Insolvenzantrag stellen.

Keine Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität

Vor diesem Hintergrund ist es sowohl für die Weitervermietung als auch den möglichen Verkauf der Immobilie unbedingt erforderlich, dass der Fonds möglichst lange von seiner Reserve zehren kann. Nur wenn der Fonds keinen unmittelbaren finanziellen Zwängen unterliegt, ist er in der Lage, marktgerechte Konditionen für die Vermietung oder den Verkauf zu verhandeln. Maßnahmen, um die für die Überbrückung der Krise erforderliche Liquidität noch möglichst lange sicherzustellen, hat indes die Geschäftsführung bisher nicht ergriffen. Denn außer dem Vorschlag, dass die Anleger des Fonds auf ihre Ausschüttung verzichten sollen, waren keine Bestrebungen erkennbar, die laufenden Kosten des Fonds zu senken. Weder die das Objekt finanzierende HypoVereinsbank noch die Geschäftsführung und die Treuhandgesellschaft sind bereit, zumindest vorübergehend auf Geld zu verzichten. Die Anleger zeigten sich deshalb auch über den einseitigen Vorschlag der Geschäftsführung sehr verärgert.

Geschäftsführung setzt sich nicht für die Anleger ein

Unmut kam auch auf, weil immer wieder der Eindruck entstand, dass die Geschäftsführung vorrangig im Interesse der Commerzbank und nicht im Interesse der Anleger handelt. So ist die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft, die den Fonds auflegte, ebenso Tochter der Bank wie die Unternehmen, die das Immobilienprojekt planten und umsetzten. Hinzu kommt, dass die Commerzbank als wesentlicher Vertriebspartner für die Vermittlung der Beteiligungen eingesetzt wurde. Auf die mehrfach gestellte Frage der Anleger, ob die Geschäftsführung sich dafür eingesetzt habe, dass die Commerzbank auf die Einrede der am 31.12.2011 eintretenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Anleger verzichte, erklärte die Geschäftsführung schlicht, dass dies nicht ihre Aufgabe sei.

Bevorstehende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Die Commerzbank spielt somit offensichtlich auf Zeit und hofft, dass der überwiegende Teil der Anleger untätig bleibt. Wenn die Ansprüche verjähren, werden Verluste allein die Anleger tragen. Alle anderen Beteiligten, insbesondere die Commerzbank, hätten dagegen ein gutes Geschäft gemacht. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Florian Johstvon der Kanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE, der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten hat, besteht dennoch Grund zur Hoffnung: "Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die beratenden Banken dürften ganz überwiegend begründet sein. Anlegern wurde in der Regel die Beteiligung als solides Investment für die Altersvorsorge verkauft. So steht es bspw. ausdrücklich in dem Werbeflyer der Commerzbank zu dem Beteiligungsangebot. Des Weiteren streitet für die Anleger die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH, der bereits in einem vergleichbaren Fall der Klage eines Anlegers des CFB-Fonds Nr. 140 stattgab." Anleger sollten sich deshalb in Anbetracht des nun bevorstehenden Jahresendes an einen qualifizierten Anwalt wenden, um ihren Fall zumindest prüfen zu lassen.

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Florian Johst
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-32091820
Fax: 0711-32091860
E-Mail: kanzlei@vonbuttlar.com
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