Vorstände des Hedgefonds-Initiators Steward & Spencer AG vom LG Düsseldorf wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Anlegers zu Schadenersatzzahlung verurteilt - Anwalt aus der Kanzlei Meyer zu Schwabedissen haftet evtl. als Aufsichtsrat - Deutsche Bundesbank-Ermittlungsbericht belastet Broker Man Financial

04.03.2008

TILP Rechtsanwälte

Berlin, 25.02.2008. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat die beiden Vorstände des Düsseldorfer Hedgefonds-Initiators und früheren Wertpapierhandelsbank Steward & Spencer AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt, einem Mandanten der Kanzlei TILP Rechtsanwälte Schadenersatz in Höhe von EUR 22.000 zu leisten (Az. 3 O 225/07).

Der Kläger beteiligte sich in Form von Genussrechten am Hedgefonds Steward & Spencer International Ltd. Bis Dezember 2005 erhielt er von diesem Hedgefonds Kontoauszüge, die den Wert des Genussrechts belegen sollen. Faktisch wurde der Handel jedoch bereits im August 2004 eingestellt. Zudem handelte es sich bei diesem Hedgefonds um eine Briefkastenfirma mit Sitz auf den British Virgin Islands. Noch ärgerlicher für den Kläger: Das Genussrechtskapital wurde entgegen den Anlagerichtlinien zum Erwerb von Aktien der Steward & Spencer AG verwandt. Deren Aktien waren jedoch nicht börsennotiert, hatten keinen Preis, waren nicht handelbar und somit völlig wertlos. Laut Prospekt des Fonds sollte in Futures-Kontrakte auf den S&P 500, den DAX und den DJ Euro STOXX 500 investiert werden.

Rechtsanwalt Dr. Dean Martinovic von der Berliner Niederlassung der Kanzlei TILP erläutert: "Durch den Erwerb völlig wertloser Aktien wurde das Vermögen unseres Mandanten nach Auffassung des Gerichts in vorsätzlich sittenwidriger Weise geschädigt. Auch verstößt es nach Auffassung des Gerichts gegen die guten Sitten, wenn der Investmentfonds wertlose Aktien der als Handelsberaterin des Fonds tätigen Steward & Spencer AG erwirbt, an der die Vorstände mittelbar beteiligt waren - und das, ohne die Anleger darüber zu informieren."

Die nun verurteilten Vorstände der Steward & Spencer AG waren hierfür nach Meinung des Gerichts verantwortlich. Klaus Schaaf fungierte nicht nur als Alleingesellschafter der Steward & Spencer Ltd., deren hundertprozentige Tochtergesellschaft der dem Rechtstreit zugrunde liegenden Hedgefonds war, sondern auch als Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzender der Steward & Spencer AG. Seinem Vorstandskollegen Rhinow warf das Gericht Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung vor, da ihm als Vorstand für Compliance, Risk und Controlling der Erwerb der eigenen, wertlosen Aktien durch den Fonds nicht verborgen bleiben konnte.

Betroffene Anleger der Steward & Spencer International Ltd. haben auf Basis dieses Urteils nun beste Chancen, Schadenersatz gegen die Vorstände, die Gesellschaft und auch deren Aufsichtsrat geltend zu machen. Aufgrund laufender Verjährungsfristen empfiehlt TILP Rechtsanwälte den betroffenen Anlegern jedoch, baldmöglichst ihre Rechte geltend zu machen.

Rechtsanwalt Martin Wolters von der Kanzlei Meyer zu Schwabedissen haftet eventuell als Aufsichtsrat der Stewart & Spencer AG

Besonders pikant an diesem Fall: Der Düsseldorfer Kapitananlagerechtler Gustav Meyer zu Schwabedissen ist nicht nur seit vielen Jahren anwaltlicher Beistand des nun verurteilten Steward & Spencer AG-Vorstandsvorsitzenden Klaus Schaaf, sondern fungierte auch als Aufsichtsrat und Aktionär der Steward & Spencer AG. Im fallrelevanten Zeitraum 2004 war Rechtsanwalt Martin Wolters von der Kanzlei Meyer zu Schwabedissen Aufsichtsrat bei der Steward & Spencer AG. Rechtsanwälte Meyer zu Schwabedissen & Partner führten den nun verloren gegangenen Prozess.

"Wir werden auf Basis des Aufina-Urteils des LG Düsseldorf - hier wurde der Aufsichtsrat einer betrügerischen Gesellschaft zum Schadenersatz gegenüber Anlegern verurteilt - intensiv Ansprüche gegenüber dem Aufsichtsrat, insbesondere gegenüber Rechtsanwalt Martin Wolters, prüfen" erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp das weitere Vorgehen seiner Kanzlei.

Die Düsseldorfer Kanzlei Meyer zu Schwabedissen wirbt in ihrem Internet-Auftritt mit "kreativer wirtschaftsrechtlicher Beratung" als ihr alles überragendes Credo.

Broker Man Financial ebenfalls im juristischen Visier von TILP Rechtsanwälte

Nach TILP Rechtsanwälte vorliegenden Informationen dürfte das Anlagevermögen des Hedgefonds Steward & Spencer International Ltd. zudem durch den Abschluss wirtschaftlich unsinniger Geschäfte geschädigt worden sein ("sog. "churning"). "Churning" stellt eine Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten dar.

Nach einem der Kanzlei vorliegenden Ermittlungsbericht der Deutschen Bundesbank an die BaFin werden eine Reihe von Transaktionen, die die Steward & Spencer AG vorgenommen hat, als auffällig bezeichnet. Die Deutsche Bundesbank moniert in ihrem Bericht nicht nur die Vielzahl, sondern vor allem auch die Kurzfristigkeit der getätigten Transaktionen. Deren wirtschaftlicher Sinn sei somit in Frage zu stellen.

Damit liegt nahe, dass der Broker Man Financial voraussichtlich Beihilfe zu unberechtigten Provisionseinnahmen zu Lasten der Anleger geleistet hat und hierfür auf Schadenersatz an diese haftet. TILP Rechtsanwälte erwirkte bereits 1999 ein BGH-Urteil gegen die Merrill Lynch GmbH in Sachen "churning" (23.09.1999 - BGH - III ZR 214/98).

Über TILP Rechtsanwälte (http://www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, "Family Offices" oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: "..., die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert...Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität...In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen".

Die Globalisierung der Kapitalmärkte erfordert auch grenzüberschreitendes Denken und Handeln gerade für einen effektiven Investorenschutz: TILP ist auch hierbei ein Schrittmacher. Inzwischen schenken zahlreiche institutionelle Investoren mit einem kumulierten Anlagevermögen von weit mehr als einer Billion EUR in rund einem Dutzend US-Individual- und Sammelklagen der amerikanischen Schwesterkanzlei von TILP Rechtsanwälte, der rechtlich eigenständigen US-Kanzlei TILP PLLC aus New York City, ihr Vertrauen (http://www.tilp.com). Das US-Geschäft nannte JUVE "herausragend" (JUVE 2006/2007). Sogar die renommierte britische Legal Week sieht in TILP einen Wegbereiter des "class action"-Geschäfts in Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden (12/2006).

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group

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