Watson, Farley & Williams berät CEE beim Kauf zweier Solarparks in Thüringen und Bayern

19.01.2011

Hamburg, 18. Januar 2011

Watson, Farley & Williams hat die Conetwork Erneuerbare Energien Holding GmbH & Co. KGaA (CEE) bei dem Erwerb zweier Solarparks rechtlich und steuerlich beraten. Der Solarpark Eckolstädt liegt in der thüringischen Gemeinde Bad Sulza und hat eine Kapazität von 8,8 MW. Der Solarpark Froschham liegt in der bayrischen Gemeinde Monheim und hat eine Kapazität von 4,2 MW.

Die Solarparks befinden sich jeweils seit Ende 2008 am Netz. Die Akquisition erfolgte im Wege des Erwerbs sämtlicher Anteile an den Betreibergesellschaften von der COLEXON Solar Energy ApS. Das Transaktionsvolumen lag bei rd. € 46 Mio.

Das Team von Watson, Farley & Williams wurde von Dr. Marcus Bechtel, Partner in der International Corporate Group, und Lothar Wegener, Partner in der International Tax Group, geleitet.

Zum Team gehörten des Weiteren der Senior Associate Falko Keller (Tax) sowie die Associates Daniel Marhewka, Almuth Voss (Corporate) und Bastian Ruge (Corporate & Tax).

Kontakt

Dr. Marcus M. Bechtel, LL.M.,
Partner
Telefon: 040 80 80 344 0
Email: mbechtel@wfw.com

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Redaktionelle Hinweise:

1. Watson, Farley & Williams ist eine internationale Kanzlei mit Büros in London, New York, Paris, Hamburg, München, Rom, Mailand, Madrid, Athen, Piraeus, Singapur und Bangkok. Die Kanzlei beschäftigt 300 Berufsträger und über 500 Mitarbeiter.

2. Watson, Farley & Williams ist eine der führenden internationalen Kanzleien, mit ziel- und ergebnisorientierten Dienstleistungen, entsprechend der vielseitigen Anforderungen unserer Mandanten innerhalb verschiedener Branchen. Unsere Schwerpunkte sind: Finance & Investment, Maritime, Energy, Natural Resources, Transport, Real Estate und ICT. Partner unserer internationalen Büros arbeiten in integrierten Teams und liefern eine kunden- und wirtschaftsorientierte Rechtsberatung. Unsere Standorte sichern uns, aufgrund der geografischen Ausweitung, Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt und sie erlauben uns nachhaltige und hochwertige Rechtberatungen für unsere Mandanten zu leisten.

Alle in diesem Dokument genannten Referenzen zu ‘Watson, Farley & Williams’ und der ‘Kanzlei’ bezeichnen Watson, Farley & Williams LLP und/oder dessen angeschlossene Unternehmungen. Jegliche Referenzen zu ‘Partnern’ bezeichnen Mitglieder von Watson, Farley & Williams LLP, oder ein Mitglied oder Partner in einem angeschlossenem Unternehmen oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechendem Stand und Qualifizierung.

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