Weg für Teilneubau des Klinikums Robert Koch in Gehrden ist frei / Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans vom OVG Niedersachsen bestätigt

27.01.2025

Lüneburg/Hamburg, 27.01.2025: Der Bebauungsplan Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 15. Januar 2025 in einem Normenkontrollverfahren bestätigt (Az.: 1 KN 71/23). Damit ist das notwendige Planrecht für den geplanten Teilneubau des Klinikums geschaffen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Mit dem Bebauungsplan schafft die Stadt Gehrden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Bettenhauses auf dem bestehenden Gelände des Krankenhauses der Klinikum Region Hannover GmbH (KRH). Danach ist vorgesehen, dass der Neubau des Bettenhauses näher an den benachbarten Wohnhäusern gelegen ist, als das bisherige Bestandsgebäude. Zudem sollen Parkplätze verlagert und die Führung des Verkehrs auf dem Krankenhausgrundstück verändert werden. Dagegen hatten sich Anwohner des benachbarten Wohngebiets gewandt, die insbesondere eine höhere Lärmbelastung befürchteten.

Die Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts teilten die Bedenken der Anwohner gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht. Die von dem Krankenhaus in seiner geplanten Gestalt ausgehenden Lärmbelastungen seien den Anwohnern aufgrund der bestehenden Gemengelage zumutbar. Der Neubau des Bettenhauses und die Veränderung der Verkehrsführung führten aufgrund der in der Bauleitplanung vorgesehenen baulichen und betrieblichen Schallschutzmaßnahmen, insbesondere der vorgesehenen Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Krankenwagenzufahrt und des Verzichts auf eine Warenanlieferung zur Nachtzeit, sogar zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation.

In dem Verfahren wurde die KRH als Bauherrin von einem auf Baurecht und öffentliches Planungsrecht spezialisierten Team der Wirtschaftskanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte um die Rechtsanwälte Hauke Meyhöfer und Niklas Koschwitz beraten und vertreten. Leinemann Partner begleitet die KRH umfassend bei dem Projekt in den Bereichen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie im Vergaberecht.

Berater Klinikum Region Hannover GmbH

Leinemann Partner Rechtsanwälte, Hamburg
Hauke Meyhöfer, Partner (Federführung, Baurecht, öffentliches Planungsrecht)
Niklas Koschwitz, Associate (Baurecht, öffentliches Planungsrecht)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2025 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell