Weickmann & Weickmann ernennt Dr. Michael Heinrich zum Partner

05.02.2020

München, 05.02.2020: Die Münchener Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weickmann & Weickmann hat Dr. Michael Heinrich zum Partner ernannt. Der erfahrene Diplom-Physiker und Patentanwalt ist Spezialist für die Patentierung technischer Erfindungen und die Durchsetzung von Schutzrechten für technische Patente in Deutschland. Er betreut insbesondere mittelständische deutsche Unternehmen, darunter mehrere Weltmarktführer, sowie Start-Ups aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dr. Heinrich hat den Arbeitsbereich von Dr. Johannes Tiesmeyer übernommen, der zum Jahreswechsel aus der Partnerschaft ausgeschieden ist und künftig als Of Counsel der Kanzlei in beratender Tätigkeit zur Seite stehen wird.

„Wir freuen uns, dass wir mit Dr. Michael Heinrich einen erfahrenen Technikspezialisten aus den eigenen Reihen in unsere Partnerschaft aufnehmen können. Für den weltweit tätigen Mittelstand ist die Erteilung und Durchsetzung von Patenten ein Eckpfeiler für den Schutz ihrer Innovationskraft im globalen Wettbewerb“, erklärt Partner Dr. Markus Herzog. „Dr. Heinrich steht für die große fachliche Expertise von Weickmann & Weickmann auf dem Gebiet der Technik. Gleichzeitig freuen wir uns darüber, dass Dr. Johannes Tiesmeyer unseren Mandanten nach seinem Rückzug aus der Partnerschaft weiterhin als Of Counsel mit seiner großen Erfahrung zur Verfügung stehen wird.“

Dr. Michael Heinrich hat Physik an der Universität Karlsruhe studiert und promovierte am renommierten Karlsruher Institut für Technologie (KIT) auf dem Gebiet der experimentellen Teilchenphysik. Dabei absolvierte er einen einjährigen Forschungsaufenthalt am CERN in Genf, Schweiz. Seit 2012 ist Dr. Heinrich bei Weickmann & Weickmann im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Seit 2016 ist er deutscher Patentanwalt, European Trademark and Design Attorney sowie European Patent Attorney.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Patenterteilungsverfahren und Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt, Nichtigkeitsverfahren und Gebrauchsmusterlöschungsverfahren sowie Lizenzverträge und Gutachten in Patentverletzungsangelegenheiten. Außerdem berät er auf den Gebieten der Arbeitnehmererfindungen und Fremdschutzrechte. Dr. Heinrich ist Mitglied des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) sowie der Patentanwaltskammer.

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